Wirtschaft

Spar stellt Verkauf von Halal-Fleisch ein

Heute Redaktion
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Aufgrund massiver Kundenanfeindungen hat die österreichische Lebensmittelkette Spar beschlossen, den Testverkauf von Halal-Fleisch mit sofortiger Wirkung einzustellen. "Wir sind traurig und schockiert über den Tonfall der Diskussionen, ziehen aber unsere Konsequenzen.", heißt es auf Facebook.

Aufgrund massiver Kundenanfeindungen hat die österreichische Lebensmittelkette. 

In Wiener Filialen hatte Spar damit begonnen, testweise Halal-Fleisch (Tiere, die nach gewissen Regeln des Islams geschlachtet werden, Anm.) anzubieten. Der Versuch zeigte allerdings keinen Erfolg, ganz im Gegenteil: Massive Proteste auf Facebook und Twitter waren die Folge, nun zog Spar die Reißleine.
 





SPAR beendet aufgrund der (unbegründeten!) Vorwürfe und der überhitzten Facebook-Diskussion den Wiener Verkaufstest von...
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In einem Statement, das Donnerstagvormittag auf Facebook veröffentlicht wurde, gab man das Ende des Testlaufs bekannt. Die Kunden reagierten großteils mit Ablehnung, einige befürworteten jedoch den Schritt: "Als österreichisches Unternehmen sollte man sich um österreichische Tradition kümmern und diese zelebrieren, und nicht andere Bräuchen frönen."

Hintergrund des Halal-Fleischs ist, dass im Islam nur Tiere gegessen werden dürfen, die für den regelgerecht geschlachtet wurden, nicht bereits vorher tot waren, und für den Konsum zulässig sind. Anders als in Europa werden die Tiere bei der Schlachtung nicht betäubt und mit einem speziellen Messer durch einen großen Schnitt durch Luft-, Speiseröhre und Blutgefäße getötet. Unter Muslimen gibt es aber durchaus unterschiedliche Ansichten zu der Schlachtungsmethode.
Spar betonte wiederum: "Die verwendete Halal-Zertifizierung hat immer die Betäubung der Tiere vor der Schlachtung beinhaltet. Einziger Unterschied zu allen anderen Schlachtungen nach österreichischen Richtlinien war ein Gebet, das während der Schlachtung gesprochen wurde."

Strache freut´s

Auch FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache blieb das nicht lange verborgen. "Bürgerprotest zahlt sich aus: Spar verkauft nun doch kein "Halal-Fleisch" mehr", meldete er sich zu Wort. Die Rechten freut's, auf der -Seite von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wird gefeiert. 

Die Reaktionen der Wähler fallen allerdings unterschiedlich aus. Während einige User Spar gratulieren, scheinen augenscheinliche FPÖ-Wähler zum Boykott der Handelskette aufzurufen.

Reaktionen gibt´s auf der nächsten Seite!

 





Bürgerprotest zahlt sich aus: Spar verkauft nun doch kein "Halal-Fleisch" mehr.
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Offensichtlich dürften einigen Strache-Fans nicht aufgefallen sein, dass das Fleisch bisher schon bei Spar verkauft wurden. "Wird Spar jetzt zu einem Türkenladen? Ich geh nimmer hin! Die Türken haben eh ihre eigenen Händler, was soll das also mit SPAR?", lautet einer der erzürnten Kommentare. 

Auch das umstrittene "Schächten" wird angeprangert: "Bestbezahlte Manager lernen offensichtlich nichts dazu! Man sollte sie zu einer "Schächtung" einladen. Dann wird ihnen der Verkauf dieser "Halal - Produkte" vergehen!"
Lesen Sie weiter: Das neue Islamgesetz

Seit heuer haben Muslimen in Österreich mehr Rechtssicherheit. Die alte Regelung stammt aus dem Jahr 1912. Das nun völlig neue Gesetz beinhaltet unter anderem ein Verbot der Finanzierung aus dem Ausland, außerdem Speisevorschriften, Feiertage und Friedhöfe. Im Folgenden ein Überblick:

RECHTSSTELLUNG

Der erste Abschnitt des Islamgesetzes definiert die organisierten Muslime in Österreich als Körperschaft öffentlichen Rechts. Auch geregelt ist, dass sich Muslime der heimischen Gesetzgebung unterzuordnen haben: "Religionsgesellschaften, Kultusgemeinden oder andere Untergliederungen sowie ihre Mitglieder können sich bei der Pflicht zur Einhaltung allgemeiner staatlicher Normen nicht auf innerreligionsgesellschaftliche Regelungen oder die Lehre berufen (...)."

Dargestellt werden auch die Voraussetzung für den Erwerb der Rechtsstellung, darunter "eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat". Erworben wird diese auf Antrag durch Verordnung des Bundeskanzlers. Wird eine der Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, bedarf es der Regierung, um diese wieder aufzuheben.

VERFASSUNG

Im Gesetzesentwurf festgehalten sind weiters die Anforderungen an eine Verfassung der einzelnen Religionsgesellschaften. Dazu gehört auch die "Darstellung der Lehre, einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen (Koran), die sich von bestehenden gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften, Bekenntnisgemeinschaften oder Religionsgesellschaften unterscheiden müssen".

Ebenso in Paragraf 6 steht, die "Aufbringung der Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder" habe "im Inland zu erfolgen". Die religiösen Funktionsträger aus dem Ausland, also etwa Imame, dürfen ihre Funktion bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter ausüben.

Die Verfassung und die Statuten müssen bis 31.12.2015 in Einklang mit dem neuen Gesetz gebracht werden.

 

RELIGIÖSE BETREUUNG

Das Islamgesetz fixiert erstmals das Recht von Muslimen auf religiöse Betreuung - also auf Seelsorger - in Einrichtungen wie dem Bundesheer, in Justizanstalten sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Dafür kommen aber nur Personen infrage, die "aufgrund ihrer Ausbildung und ihres Lebensmittelpunktes in Österreich fachlich und persönlich dafür geeignet sind". Eine fachliche Eignung liegt nur dann vor, wenn ein Abschluss eines islamisch-theologischen Studiums oder eine gleichwertige Ausbildung vorliegt, weitere Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf Maturaniveau.

In einem weiteren Absatz heißt es, ähnlich wie im Israelitengesetz: "Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen." In den Erläuterungen wird dazu betont, dass davon "auch die männliche Beschneidung" umfasst ist. "Eine weibliche Genitalverstümmelung, die von einigen fälschlich als Beschneidung bezeichnet wird, steht im Widerspruch zu den Menschenrechten", steht dort ebenfalls.

SPEISEVORSCHRIFTEN

Dieser Paragraf sorgte für Aufregung bei Gegnern der umstrittenen Schlachtmethode des Schächtens. Muslime haben - ähnlich auch Juden laut Israelitengesetz - demnach das Recht, "in Österreich die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren innerreligionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren".

Auch bei der Verpflegung von Muslimen bei Bundesheer, in Haftanstalten, Krankenhäusern und öffentlichen Schulen soll mit dem Islamgesetz sichergestellt werden, dass auf religiöse Speisegebote und -verbote Rücksicht genommen wird.

FEIERTAGE

"Islamischen Feiertagen wird der Schutz des Staates gewährleistet", heißt es in dieser Passage. Arbeitsrechtlich hat dies zwar noch keine Auswirkungen, dennoch bietet die Aufzählung offizieller Feiertage eine Basis für Verhandlungen zur Verankerung im Feiertagsruhegesetz und den Kollektivverträgen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft führt im Islamgesetz drei solcher Tage an (Ramadanfest, Pilger-Opferfest, Aschura), die Aleviten fünf.

ABBERUFUNG VON FUNKTIONSTRÄGERN

Die Islamischen Glaubensgemeinden sind laut Entwurf künftig dazu verpflichtet, Funktionsträger wie etwa Imame ihrer Funktion zu entheben, sollten diese von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von ab einem Jahr verurteilt worden sein. Dies gilt auch, sollten diese die "öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit und Moral oder die Rechte und Freiheiten anderer nachhaltig gefährden".

ISLAMISCH-THEOLOGISCHE STUDIEN

Auch der Fahrplan für ein islamisch-theologisches Studium an der Universität Wien ist im Entwurf zum Islamgesetz geregelt: Ab 1. Jänner 2016 hat demnach der Bund bis zu sechs Stellen für Lehrpersonal zu erhalten. Die Glaubensgemeinschaft hat bei der Besetzung insofern ein Wort mitzureden, als dass ihr die Personen vier Wochen vor Bestellung "zur Kenntnis zu bringen" sind und diese eine Stellungnahme abgeben darf.

ISLAMISCHE FRIEDHÖFE

Diese sind laut Gesetz "auf Dauer angelegt". Ihre Auflösung und Schließung sind "unzulässig" bzw. bedürfen der Zustimmung der zuständigen Kultusgemeinden. Bestattungen auf islamischen Friedhöfen dürfen ebenfalls nur mit Zustimmung der jeweiligen Kultusgemeinde vorgenommen werden.

ANZEIGE- UND MELDEVERPFLICHTUNGEN

Sollte gegen einen Funktionsträger der Religionsgesellschaft ein Verfahren eingeleitet oder Haft verhängt werden, muss diese umgehend von der Republik informiert werden. Auch umgekehrt soll diese Verpflichtung bestehen.

UNTERSAGUNG VON VERANSTALTUNGEN

Behörden können Versammlungen und Veranstaltungen zu Kultuszwecken untersagen, "von denen eine unmittelbare Gefahr für die Interessen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, der nationalen Sicherheit oder die Rechte und Freiheiten anderer, ausgeht".

WAHLEN

Das neue Islamgesetz regelt erstmals Wahlen etwa in der IGGiÖ. Diese müssen in der jeweiligen Verfassung verankert sein, sodass eine Überprüfung möglich ist. Sollte die Dauer einer Funktionsperiode der gewählten Organe überschritten werden, darf die Behörde eine Frist setzen. Ansonsten muss - notfalls via Gericht - ein Kurator bestellt werden.