Österreich

Sparbuch kein Bargeld! Papa will Kindern Erbe streichen

Cash und Konten, aber nicht das Geld vom Sparbuch. In Niederösterreich tobt ein skurriler Erbstreit um die Hinterlassenschaft einer 92-jährigen Frau.

Clemens Oistric
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Top-Anwalt Ronald Bauer kämpft für die Enkelin.<br>
Top-Anwalt Ronald Bauer kämpft für die Enkelin.
Sabine Hertel

"Das Testament des Verstorbenen", heißt es in einem Sprichwort, "ist der Spiegel des Lebenden". Der Satz beschreibt wohl die Situation ganz gut, mit der eine niederösterreichische Familie nun konfrontiert ist. Im Jänner 2019 starb Sissy N. (Name geändert) mit 92 Jahren in einem Pflegeheim im Bezirk Krems. Ihren letzten Willen hat sie in einem handschriftlichen Testament penibel festgehalten.

Oma regelte alles

Der Sohn sollte etwa ein Anwesen in Krems, einen Bauplatz, das Auto, einen Wohnwagen, Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungsgegenstände sowie den Hausrat erhalten. Der Tochter war ein Wohnhaus im Bezirk zugedacht, den sechs Enkelkindern – von ihnen sind nun noch fünf am Leben – das gesamte noch vorhandene Bargeld.  

Aus dem Testament: "Das noch verhandene Bargeld erben die sechs Enkelkinder alle zu gleichen Teilen."

Im Testament steht dazu wörtlich: "[…] Das noch vorhandene Bargeld erben die sechs Enkelkinder alle zu gleichen Teilen, abzüglich der noch offenen Zahlungen sowie der Kosten für die Bestattung […].“

Sohn pocht auf Sparbücher

Darauf kapriziert sich nun offenbar der Sohn der Verstorbenen. Der ohnehin schon üppig bedachte Mann möchte die Enkerl – darunter auch zwei seiner eigenen Kinder – mit ein paar Euro, welche sich im Haus der Verstorbenen sowie auf deren Konten befanden, abspeisen und sich mit seiner Schwester das auf den Sparbücher befindliche Ersparte von rund 180.000 Euro teilen. Seine Schwester – vertreten vom Wiener Top-Anwalt Ronald Bauer – lehnt das ab: "Denn das war absolut nicht im Sinne unserer Mutter. Es war immer klar und abgemacht, dass das vorhandene Barvermögen, wozu natürlich auch das ersparte Geld auf den Sparbüchern zählt, unter den Enkelkindern aufgeteilt wird."

Enkelin Michaela: "Es war für uns 100-prozentig klar, dass wir Kinder das kriegen. Dass das nun so ausgelegt wird, schockiert mich."

Tochter Michaela pflichtet ihrer Mama im "Heute"-Interview bei: "Unsere Großmutter war zeitlebens eine sehr fleißige Sparerin. Sie hat sich selbst kaum etwas gegönnt und alles auf die Bank getragen. Es war für uns 100-prozentig klar, dass wir Enkelkinder das kriegen. Dass das nun von meinem Onkel so ausgelegt wird, schockiert mich." Außerdem sei es "völlig lebensfremd", dass "Oma uns nur ein paar tausend Euro Bargeld hinterlassen wollte, von dem wir auch noch Bestattung und offene Rechnungen bezahlen mussten, nicht aber den Großteil ihres Ersparten.“

Notar nicht erreichbar

Nun tobt seit über einem Jahr eine skurrile Wortklauberei um den letzten Willen der 92-jährigen Frau. Enkelin Michaela: "Ich dachte, der abwickelnde Notar Matthias Mlynek müsse für beide Seiten arbeiten – das scheint in diesem Fall aber nicht so zu sein, zumal er das Sparguthaben entgegen dem Willen meiner Oma tatsächlich meinem Onkel und meiner Mutter, die dies selbst ablehnt, zuteilen möchte. Er ist für uns Enkelkinder seit Wochen nicht erreichbar.“ Auch eine "Heute"-Anfrage ließ er unbeantwortet.

Anwalt Bauer: "Wille der Großmutter ist klar ersichtlich."

Anwalt Ronald Bauer sagt gegenüber "Heute": "Der Wille der Großmutter ist aus dem Testament klar ableitbar. Sie wollte ihren Enkelkindern ihr gesamtes Geld, so natürlich auch die auf den Sparbüchern befindlichen Geldbeträge, vermachen. Eine valide Begründung, warum dies bei der Abwicklung der Erbschaft jetzt anders ausgelegt werden soll, blieb der zuständige Gerichtskommissär bislang schuldig. Lenkt er nicht ein, so werden wir gerichtliche Abhilfe in Anspruch nehmen, zumal sonst nicht nur der Sohn der Verstorbenen, sondern auch meine Mandantin mit kostspieligen Vermächtnisklagen der Enkelkinder konfrontiert sein wird."

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