Österreich

Duo sprühte Linzern Putzmittel ins Gesicht

Heute Redaktion
Teilen
Die Angeklagten vor Gericht.
Die Angeklagten vor Gericht.
Bild: privat

Ein Trio aus Amstetten musste gestern in St. Pölten vor Gericht: Ein Syrer und ein Türke hatten rund 30 Linzern Reinigungsmittel ins Gesicht gesprüht, der Türke noch ein Polizeiauto geschrottet.

Ein illustres Trio musste am Donnerstag auf der Anklagebank in St. Pölten Platz nehmen: Die drei Männer (19) aus Amstetten hatten mehrere Delikte angestellt.

Am 16. April 2018 waren der damals 18-jährige Syrer und der 18-jährige Türke von Amstetten nach Linz gefahren. Dort sprühte das Duo einem betrunkenen Pärchen Putzmittel ins Gesicht. Und weil es so lustig war, sprühten die beiden aus dem Auto noch rund 30 Linzern Putzmittel, Badreiniger und Fettlöser ins Gesicht. Ein Mann, der bei einer Bushaltestelle wartete, erlitt schwere Augenverletzungen, war zwei Wochen ziemlich bedient.

Das Duo zeigte sich dazu vor Gericht großteils geständig. "Bis zu 30 Leute haben wir angesprüht, wir haben den ganzen Tag darüber gelacht", so der Syrer, der die Putzmittel aus dem Lokal seiner Eltern entwendet hatte.

Verfolgungsjagd

Der Türke lieferte am 1. Dezember 2018 der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd. Ohne Führerschein (Anm.: den machte er gerade) nahm er den Autoschlüssel des Freundes seiner Schwester, nahm unerlaubt dessen BMW in Betrieb und prallte in ein parkendes Auto. Als er dann ein Polizeiauto hinter sich sah, drückte der Türke aufs Gaspedal, flüchtete über die A1, überwand eine Straßensperre und krachte auf der Schneefahrbahn schließlich in ein Polizeiauto.

Der Drittangeklagte, ein 19-jähriger Tschetschene, war mit dem Syrer einbrechen. Im Waldviertel brach das Duo in einen Spar ein, stahl Zigaretten und Rubbellose im Wert von 2.700 Euro. Der Tschetschene stahl zudem solo einiges an Kleinzeug.

Die Urteile für das Trio: Zwei Jahre teilbedingt für den Syrer, acht Monate davon muss der junge Mann absitzen (er sitzt gerade wegen eines anderen Deliktes in U-Haft und ist vorbestraft). 16 Monate bedingt für den unbescholtenen Türken (diese beiden Urteile sind rechtskräftig). Und: ein Jahr bedingt für den Tschetschenen (nicht rechtskräftig).