Österreich

Speiseöl in Auto ausgeronnen, Frau klagt auf 3.000 Euro

Eine Kärntnerin kaufte Speiseöl, doch laut ihren Angaben war der Verschluss der Dose defekt. Nun fordert sie rund 3.000 Euro vom Supermarkt. 

Christine Ziechert
Der Verschluss des Produkts soll laut Kundin schon im Supermarkt defekt gewesen sein (Symbolbild).
Der Verschluss des Produkts soll laut Kundin schon im Supermarkt defekt gewesen sein (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Mit einer heiklen Angelegenheit beschäftigt sich derzeit das Bezirksgericht Klagenfurt. Eine Kärntnerin verklagt einen Supermarkt auf 3.000 Euro Entschädigung. Die Frau hatte dort eine Zwei-Liter-Dose mit Speiseöl gekauft. Doch laut ihren Angaben war die Verschlusskappe defekt, was sie jedoch nicht bemerkt hatte, berichtet die "Kleine Zeitung".

Behälter kippte in Auto um

Die Frau verstaute die Dose in ihrem Auto – am Boden hinter dem Fahrersitz und startete den Wagen. "Sie fuhr Schrittgeschwindigkeit und wollte gerade einparken, als der Behälter umkippte", erklärt ihr Anwalt, Peter Bernhart, der "Kleinen Zeitung".

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com
    "Diverse Teile konnten nicht einmal mehr gereinigt werden, sie mussten wegen des Öls komplett aus dem Auto-Inneren ausgebaut werden" - Anwalt Peter Bernhart

    Das ganze Öl ergoss sich im hinteren Bereich des Fahrzeugs, berichtet die "Kleine Zeitung". Der Pkw war demnach so schlimm zugerichtet, dass er von einem Spezialisten gereinigt werden musste. "Diverse Teile konnten nicht einmal mehr gereinigt werden, sie mussten wegen des Öls komplett aus dem Auto-Inneren ausgebaut werden", so Bernhart, der nun 3.000 Euro einklagen möchte.

    Für Bernhart steht fest, dass der Verschluss schon vor dem Kauf fehlerhaft war, denn wie ein Foto zeigt, habe sich dieser "als Gesamtes" gelöst. "Wenn eine Dose umkippt, kann sich nicht gleich der gesamte Verschluss samt ganzer Verschlusskappe aus dem Metalldeckel lösen", meint der Anwalt.

    Supermarkt gibt Kundin die Schuld

    Für Vertreter des Supermarktes ist wiederum klar, dass die Kärntnerin selbst schuld an dem Unfall trägt. Denn die Klägerin war selbst früher Verkäuferin und hätte daher wissen müssen, wie man mit einer Pflanzenöl-Dose umgeht. Sie habe die Dose ungesichert im Auto gelagert, diese könnte auch gut während der Fahrt beschädigt worden sein. Zudem hätte man einen Schaden bereits im Geschäft bemerken müssen, gießen die Verantwortlichen Öl ins Feuer.

    Vor Ort erhielt die Kärntnerin nach eigenen Angaben allerdings eine andere Auskunft. Denn gleich nach dem Unfall fuhr sie zum Supermarkt zurück, um den Schaden zu melden: "Daraufhin sagte eine Verkäuferin, dass es sich offensichtlich um eine fehlerhafte Dose handelt, die von einer Rückholaktion des Herstellers betroffen war. Es wäre wohl vergessen worden, diese Dose aus dem Regal zu nehmen", so ihr Anwalt. Es habe nie eine Rückholaktion gegeben, kontert der Supermarkt. Nun ist das Bezirksgericht am Zug.