Österreich

Sperrlinie bei Überholen überfahren: Lenker tot

Prozess nach einem Frontalunfall in Krumbach im Sommer, bei dem ein Lenker starb. Jetzt musste ein Versicherungsvertreter auf die Anklagebank.

Heute Redaktion
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Ein Versicherungsvertreter (knapp 50) musste am Montag in Wr. Neustadt auf die Anklagebank. Er soll am 31. Juli beim Überholen eine Sperrlinie auf der B55 in Krumbach (Wr. Neustadt) überfahren haben und einen Frontalcrash verursacht haben. Beim Unfall starb ein 91-jähriger Fiat-Lenker im Spital ("Heute" berichtete).

Der Vorwurf der Anklage: Grob fahrlässige Tötung, der Vertreter hätte ein Sperrlinie überfahren. Nur dessen Anwalt konterte sofort: "Es war keine Sperrlinie, da. Mein Mandant fährt beruflich rund 60.000 Kilometer im Jahr, ist ein erfahrener Lenker."

Der Richter orderte ein Gutachten an, die Verhandlung wurde auf 15. Jänner 2019 vertagt. Dann muss geurteilt werden, ob es grob fahrlässige oder "nur" fahrlässige Tötung oder gar kein Vergehen war. Für der angeklagten Versicherungsmann gilt die Unschuldsvermutung. (Lie)