Österreich

Spielerinnen nackt gefilmt: Keine Strafe für Trainer

Heute Redaktion
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Symbolfoto einer Frau in der Umkleide.
Symbolfoto einer Frau in der Umkleide.
Bild: iStock

Im Vorjahr filmte ein Trainer (27) heimlich in der Duschkabine, jetzt ist fix: Strafrechtlich hat das Ganze keine Folgen, der Richtersenat bestätigte das.

Im Oktober des Vorjahres erwischten junge Fußballerinnen (19) aus dem Mostviertel ihren Trainer (27) dabei, wie er heimlich Nacktaufnahmen von ihnen machte. Der Mann hat die Kamera seines Handys eingeschalten und von seiner Jacke aus in der Kabine filmen lassen. Die Frauen bemerkten das Ganze und erstatteten Anzeige – "Heute" berichtete.

Doch es stellte sich heraus, dass das österreichische Strafgesetzbuch darin kein strafbares Handeln sieht, weil das aufgenommene Material nicht zur Verbreitung oder Bereicherung gedacht war. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten stellte das Verfahren deshalb ein. Anwältin Valentina Murr stellte einen Fortführungsantrag, doch blitzte jetzt wie der "ORF NÖ" berichtet auch damit ab. Der zuständige Richtersenat, bestehend aus zwei Frauen und einem Mann, teilte die Auffassung der Staatsanwaltschaft.



Kontroverse Gesetzgebung

Wirklich glücklich ist man damit aber auch in Justizkreisen nicht. So spricht die Leiterin des Instituts für Strafrecht der Uni Wien, Susanne Reindl-Krauskopf, gegenüber dem "ORF NÖ" von einer "nicht zufriedenstellenden Lösung". Demnach seien geheime Tonaufnahmen schon lange verboten, dass das auf Bildaufnahmen überhaupt nicht zutreffe, sei zu hinterfragen. Zumindest der höchstpersönliche Lebensbereich sei zu schützen.

Ganz gegessen ist die Sache damit aber noch nicht. Denn auch wenn nun feststeht, dass das Strafrecht keine Sanktionen vorsieht, könnten die Spielerinnen noch auf zivilrechtlichem Weg gegen den Ex-Trainer vorgehen. Zivilrechtlich sei es laut der Expertin nämlich nicht erlaubt, Frauen oder Männer nackt beim Duschen zu filmen.

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