Niederösterreich

Wirbel um Spielplatzverbot für nicht getestete Kinder

Aufregung in einer Wohnhausanlage in Deutsch-Wagram: Bei der Nutzung der Sport- und Freizeitanlagen gilt die 3G-Regel. Die FPÖ übt scharfe Kritik.

Erich Wessely
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Aufregung um Schreiben an Bewohner in Wohnhausanlage in Deutsch-Wagram
Aufregung um Schreiben an Bewohner in Wohnhausanlage in Deutsch-Wagram
Getty Images (Symbolfoto), Screenshot

Großer Ärger herrsche laut den Freiheitlichen bei den Mietern einer Wohnhausanlage in Deutsch-Wagram im Bezirk Gänserndorf. Die EGW (Erste gemeinnützige Wohnungsgesellschaft) verpflichte ihre Mieter bei der Nutzung von Sport-, Freizeit-, und Gemeinschaftseinrichtungen zum Nachweis der 3G-Regel. Zudem müsse vor jeder Nutzung ein Formular zur Kontakterfassung auf der Homepage der Genossenschaft ausgefüllt und anschließend an eine eigens dafür eingerichtete Mailadresse übermittelt werden.

"Ein Skandal der Sonderklasse"

„Die Corona-Diktatur der schwarz-grünen Bundesregierung reicht schon so weit, dass Kinder, die weder getestet noch geimpft sind, nicht einmal mehr den Spielplatz im Freien in der Wohnhausanlage benutzen dürfen. Das ist familien- und kinderfeindlich und ein Skandal der Sonderklasse. Ich fordere die EGW auf, diesen Schwachsinn sofort zurückzunehmen. Wenn Kinder am Spielplatz oder in der Sandkiste spielen wollen, dann sollen sie das jederzeit tun können, ohne einen Testmarathon hinlegen zu müssen“, kritisiert FPÖ-Bezirksparteiobmann und Landtagsabgeordneter Dieter Dorner, der darauf verweist, dass die Mieter mit ihren Mieten auch die Nutzung sowie Instandhaltung der Freizeit- und Gemeinschaftseinrichtungen in der Wohnhausanlage finanzieren.

FP will gegen mögliche Anzeigen vorgehen

„Es überrascht mich nicht, dass Wohnbaugenossenschaften als verlängerter Arm und Handlanger des politischen Systems agieren und das radikale Corona-Regime in ihre Wohnhausanlagen hineintragen. Die Hand, die einen füttert, beißt man schließlich nicht. Das ändert aber nichts daran, dass die Mieter ein Recht auf die Nutzung der im Mietvertrag festgelegten Einrichtungen in der Wohnhausanlage haben. Sollte es hier tatsächlich zu Anzeigen kommen, dann werden wir Freiheitliche alle Hebel in Bewegung setzen, um dagegen vorzugehen", so Dorner.

"Drohgebärden sind das Allerletzte"

„Als wären die 3G-Schikanen im Freien noch nicht genug, droht die Wohnungsgesellschaft auch mit verstärkten Kontrollen sowohl von den Behörden als auch von der Hausverwaltung“, ärgert sich Dorner. „Bei Nichteinhaltung werden sämtliche Gemeinschaftseinrichtungen gesperrt!“, so steht es im Aushang der Wohnhausanlage. „Wenn gesunde Kinder im Freien spielen oder jemand ohne Test- oder Impfnachweis in die Waschküche geht, dann sollen – geht es nach der EGW – alle  Gemeinschaftsanlagen gesperrt werden. Diese Drohgebärden und Erpressungsversuche sind das Allerletzte! Die EGW muss sich bei den Mietern entschuldigen und dieses boshafte Schreiben für nichtig erklären“, so der Landtagsabgeordnete.

FP-Landtagsabgeordneter Dieter Dorner
FP-Landtagsabgeordneter Dieter Dorner
FPÖ

Auf "Heute"-Anfrage stand eine Stellungnahme der EWG zu dem Bewohner-Schreiben aus. 

Das sagt Ministerium

Seitens des Gesundheitsministeriums heißt es auf Anfrage, dass seit 1. Juli die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises erst für Personen ab zwölf Jahren gilt (Anm.: darauf wird im Schreiben der Wohnungsgesellschaft nicht hingewiesen). Die 3G-Regel umfasse auch die nicht öffentlichen Sportstätten.

Und weiter: Die Kontaktdaten von Besuchern, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten, werden in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, nicht-öffentlichen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Zusammenkünften mit mehr als 100 Personen erhoben. Kontrolliert werden die Maßnahmen grundsätzlich durch die jeweiligen Gesundheitsbehörden. 

Stellungnahme des Landes

Seitens des Landes NÖ heißt es auf Anfrage: "Es gibt in der COVID-19- ÖV keine Regelungen, dass die Gemeinschaftseinrichtungen in Wohnanlagen nur bei Nachweis eines 3-G-Zertifikates benutzt werden dürfen. Es gibt zwar eine Maskenpflicht gemäß § 2 COVID-19-ÖV für öffentliche Orte, aber im gegenständlichen Sachverhalt handelt es sich nicht um einen öffentlichen Ort. Im Rahmen des Hausrechts können verschiedene Maßnahmen getroffen werden, die Grenzen dabei ergeben sich aus den zivilrechtlichen Bestimmungen. Hier wäre z.B. die Arbeiterkammer oder die Mietervereinigung ein möglicher Ansprechpartner."

Kontrollen in St. Pölten

Fakt ist: Am Wochenende hatte es etwa auf Sportplätzen in St. Pölten im Auftrag des Magistrats Kontrollen seitens der Polizei gegeben. Spieler wurden kontrolliert, sie mussten einen 3G-Nachweis dabei haben.

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    Auszug aus dem Schreiben
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    Screenshot/FP