Österreich

Spielsüchtige verklagt Spielkonzern Novomatic

Heute Redaktion
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Der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic ist mit einer Schadenersatzklage einer ehemaligen Spielsüchtigen konfrontiert. Die 41-jährige Frau hat laut Eigenangaben über mehrere Jahre hinweg "ungefähr" 250.000 Euro an Novomatic-Automaten verzockt. 2008 ging sie in Privatkonkurs und ließ sich in Niederösterreich und Wien sperren, doch die Sperre war lückenhaft, berichtet das ORF-Magazin "Konkret" am Dienstag.

Der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic ist mit einer Schadenersatzklage einer ehemaligen Spielsüchtigen konfrontiert. Die 41-jährige Frau hat laut Eigenangaben über mehrere Jahre hinweg "ungefähr" 250.000 Euro an Novomatic-Automaten verzockt. 2008 ging sie in Privatkonkurs und ließ sich in Niederösterreich und Wien sperren, doch die Sperre war lückenhaft, berichtet das ORF-Magazin "Konkret" am Dienstag.

Der Anwalt der Klägerin, Thomas Blaho, fordere nun 30.000 Euro Schadenersatz von der Novomatic-Tochter Austrian Gaming Industries (AGI). Er berufe sich dabei auf das "Responsible Gaming" von Novomatic. Nach einem Ampelsystem ("Novocard") werden dabei exzessive Spieler identifiziert und beobachtet.

"Diesen Personen bietet Novomatic Information und Beratung an. In letzter Konsequenz wird ein Zutrittsverbot ausgesprochen - auf Wunsch des Gastes wird auch ein freiwilliger Zutrittsverzicht gewährt", heißt es auf der Homepage des Konzerns, der sich derzeit um die Casinolizenzen in Österreich bewirbt.

Frau durfte trotz Sperre weiterspielen

Die Klägerin hatte sich laut ORF freiwillig sperren lassen, trotzdem habe sie in Wien weiterspielen dürfen. In Niederösterreich, wo es seit 2006 eine legale Spielersperre gebe, habe man der Frau den Zugang stets "vorbildhaft" verwehrt. In Wien gebe es keine Sperre auf gesetzlicher Basis.

Novomatic hat zu dem Bericht keine Stellungnahme abgegeben. Da man den konkreten Inhalt der TV-Sendung, die am Abend ausgestrahlt wird, noch nicht kenne, lasse sich dieser vorweg nicht kommentieren, so ein Sprecher. "Unseren Recherchen nach handelt es sich um ein Gerichtsverfahren, das von unserem Rechtsanwalt betreut wird."

Schadenersatzklagen seit kurzem möglich

Seit kurzem können Spielsüchtige etwaige Schäden in voller Höhe bei Glücksspielfirmen einklagen. Im Herbst 2011 hat nämlich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Bestimmung im Glücksspielgesetz (GSpG) als verfassungswidrig aufgehoben, die Schadenersatzansprüche auf 800 Euro pro Monat beschränkt hatte. Die gesetzliche Befristung für das gerichtliche Geltendmachen eines Schadens von sechs Monaten hatte das Höchstgericht bereits vier Jahre zuvor gekippt.

APA/red