Österreich

Spielsüchtiger Beamter verkaufte 47 Asyltitel

Heute Redaktion
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Anwalt E. Gemeiner vertritt einen der 51 Angeklagten
Anwalt E. Gemeiner vertritt einen der 51 Angeklagten
Bild: Daniel Schreiner, privat

In Summe 47 Männer und Frauen hatten sich ihr Bleiberecht in NÖ über drei Vermittler bei einem Beamten (56) in NÖ gekauft. Morgen müssen sich 51 Angeklagte in Wr. Neustadt vor Gericht verantworten.

29 Kosovaren, sieben Serben, sechs Mazedonier, zwei Bosnier, ein Kroate, ein Ukrainer und ein Moldawier sowie ein Beamter und drei Vermittler müssen ab morgen in Wr. Neustadt auf die Anklagebank. Die 47 Putzkräfte, Bauarbeiter, Küchenhilfen, Arbeiter, Maurer, Kellner oder Arbeitslose sollen teilweise um mehrere Tausend Euro ihre Aufenthaltstitel zwischen 2014 und Ende 2016 in Österreich gekauft haben.

Dabei wandten sich die Asylsuchenden an drei Vermittler aus NÖ: eine bosnische Dolmetscherin (56), einen kosovarischen Unternehmer (52) und einen moldawischen Fernfahrer (43) – das Trio soll laut Anklage die Rutsche zum Beamten im südlichen NÖ gelegt haben.

In EDV getrickst

Und der spielsüchtige Staatsdiener, der zwar für die Aufenthaltsberechtigung nicht unmittelbar zuständig war, aber über die notwendige EDV-Berechtigungen verfügte, stellte bereitwillig gegen eine „Gebühr" von bis zu 9.000 Euro (je nach Nationalität) Aufenthaltstitel aus, obwohl die Antragssteller nie die Anforderungen erfüllten. Oft wurde die Berechtigung am selben Tag - ohne Daten, ohne Unterschrift – im EDV-System einfach eingetragen und somit erteilt. Die Vermittler kassierten dafür je 500 Euro Provision.

Den Antragstellern, wie Dragisa M. (39), der 8.000 € für ein subsidäres Bleiberecht bezahlt hat, drohen bis zu fünf Jahre Haft. „Hier wurde die Verzweiflung meines Mandanten ausgenutzt. Er wird sich reumütig geständig verantworten", so sein Anwalt Erich Gemeiner.

Dem Beamten (er soll rund 70.000 Euro "Gewinn" gemacht und damit Spielschulden abgedeckt haben) und der bosnischen Chefvermittlerin drohen indes bis zu zehn Jahre Haft wegen Bestechlichkeit. Der Prozess wird mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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