Politik

SPÖ in Bedrängnis – es geht um unzulässige Spenden

Facebook-Inserate und ein hinterlassenes Grundstück in Wien bringen die SPÖ in puncto Parteispenden in Bedrängnis.

Leo Stempfl
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Ist ein der SPÖ hinterlassenes Haus eine unzulässige Spende?
Ist ein der SPÖ hinterlassenes Haus eine unzulässige Spende?
Michael Gruber / EXPA / picturedesk.com

Wie vom Sprecher des Rechnungshofes, Christian Neuwirth, angekündigt, wurde am Mittwoch der Rechenschaftsbericht der SPÖ für das Jahr 2019 veröffentlicht. Jener der FPÖ soll im November folgen, bei der ÖVP wird das (auch angesichts der jüngst publik gewordenen Umfragen-Causa) noch dauern. "Eine seriöse Einschätzung, wann diese beendet werden kann, ist derzeit nicht möglich", so Neuwirth.

Einiges an Zündstoff bietet jetzt der Bericht der Sozialdemokraten. Zwar wurden die Wahlkampfkosten stets eingehalten (6.882.648,31 Euro bei der Nationalratswahl, 4.294.482,78 Euro bei der EU-Wahl). Der Rechnungshof kommt aber zum Ergebnis, dass es sich bei einigen Leistungen um unzulässige Spenden handelt. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) muss nun entscheiden, wie weiter vorzugehen ist.

PRW(erbung)

Der erste Punkt, auf den der Rechnungshof Bezug nimmt, sind Facebook-Werbungen mit der Parteivorsitzenden Pamela Rendi-Wagner. Im Zeitraum von April 2019 bis Juni 2019 wurden Anzeigen im Wert von 3.155 Euro geschaltet. Auf einigen davon war das Parteilogo der SPÖ angebracht.

"Der Rechnungshof ist der Ansicht, dass der weit überwiegende Teil der Inserate nicht über die Arbeit des Parlamentsklubs (...) informiert, sondern Werbung für die Partei beziehungsweise die Parteivorsitzende darstellt." Er sieht daher konkrete Anhaltspunkte für eine unzulässige Spende des Parlamentsklubs an die Partei.

Von geringerer Tragweite dürfte eine Sonderausgabe des Magazins "FSG Direkt" der Frakton Sozialdemokratscher GewerkschaferInnen in der Gewerkschaf Bau-Holz sein. Anlässlich der Wahl wurden Inserate geschalten und Berichte über Kandidaten veröffentlich, aber nicht als Sachleistung an die Partei ausgewiesen.

Wiener Liegenschaft

Etwas komplizierter und brisanter ist eine Erbschaft, die die Partei gemacht hat. Eine Wienerhin hinterließ der Partei nach ihrem Ableben eine Liegenschaft samt Haus in Favoriten. Diese Spende wurde dem Rechnungshof im Juni 2019 "vorab" mitgeteilt, eine genauere Meldung folgte jedoch nicht. Im Rechenschaftsbericht schien sie dann auf eine Höhe von 610.000 Euro beziffert auf. Versteigert wurde sie erst im April 2021 um 580.000 Euro.

Die Frage ist nun, wann genau diese Spende als angenommen gilt. Denn 2021 wurde die Spendenobergrenze herabgesetzt. Sieh der UPTS März 2019 als Zeitpunkt der Spende, hat die SPÖ es zumindest unterlassen, die Leistung unverzüglich und adäquat zu melden. Wird der April 2021 als Zeitpunkt herangezogen, schaut das schlechter aus.

In diesem Fall hätte die SPÖ zwar die Spende nicht im 2019er Bericht anführen müssen. Sie hätte dadurch aber die Spendenobergrenze pro Spenderin 2021 mit dem Verkauf überschritten und somit eine unzulässige Spende in Höhe von 572.280,92 Euro angenommen.

Gemeinde-Räume und Attersee-Streit

Weitere Meldungen gab es aufgrund von Anhaltspunkten, wonach verschiedene (Stadt-)Gemeinden der Partei Räumlichkeiten unentgeltlich beziehungsweise zu einem nicht marktüblichen Preis zur Verfügung gestellt worden sind. Der Rechnungshof erachtet dies als unzulässige Spenden, wenn auch solche mit geringem Wert.

Nach wie vor unverändert ist der Streit um ein Grundstück der Sozialistischen Jugend am Attersee. Eine jüdische Sozialdemokratin wurde 1938 vertrieben und enteignet, ihre Erben verkauften nach der Rückgabe dem Land Oberösterreich das Grundstück mit der Auflage, dass es der SJ 99 Jahre lang für eine geringe Pacht zur Verfügung gestellt werde. Seit 1962 ist dort deswegen das Europacamp. Darin wurde eine unzulässige Spende gesehen, aktuell beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof mit der Causa.

Der vollständige, 110 Seiten lange Bericht ist unter diesem Link abrufbar.

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