Wien

Staat zahlt Vater von ermordetem Rekruten keinen Cent

Ismail M. starb 2017 in einer Wiener Kaserne – erschossen von einem Kameraden. Der Staat ist dafür nicht verantwortlich, urteilt das Gericht.

Heute Redaktion
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Der Fall ereignete sich 2017.
Der Fall ereignete sich 2017.
picturedesk.com

Der 20-jährige Rekrut Ismail M. überlebte den 9. Oktober 2017 den nächtlichen Wachdienst in einer Wiener Kaserne nicht. Der Wiener wurde gegen 19.15 Uhr durch einen Schuss aus dem Sturmgewehr StG-77 seines damals 22-jährigen Wachkameraden Ali Ü. tödlich verletzt. Er wurde 2018 zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Der Fall galt damit aber nicht als abgeschlossen, der Vater des jungen Opfers forderte vom Staat Österreich per Klage 15.000 Euro Schmerzensgeld für die Trauer. Jetzt stellt der Oberste Gerichthof klar: Österreich wird nicht zahlen. Der Staat sei nicht für die Tat zur Verantwortung zu ziehen, schreibt die "Presse".

Geschworene glaubten nicht an Zufälle

Denn das Motiv konnte nie ganz geklärt werden. Ali Ü. hatte den Vorgang beim Prozess mit mehreren Zufällen zu erklären versucht. Dem späteren Schützen soll das Gewehr runtergefallen sein, dann wollte er mit seinem Kameraden eine Zigarette rauchen – da löste sich der Schuss. Die Geschworenen nahmen ihm diese Story nicht ab.

Der Schütze war nach Auskunft des Verteidigungsministeriums ein Mustersoldat.
Der Schütze war nach Auskunft des Verteidigungsministeriums ein Mustersoldat.
privat

Die Argumentation des trauernden Vaters: Der Wachdienst sei eine hoheitliche Tätigkeit, der Täter habe daher "für den Staat" gehandelt, nicht als Privatperson. Zudem sei Ali Ü. ja überhaupt erst durch den Dienst an die Waffe samt scharfer Munition gelangt. Zudem sei Ismail M. nicht freiwillig in jener Nacht in der Kaserne befunden, sondern seine Pflicht als Staatsbürger abgeleistet.

Die Finazprokuratur hielt diesen Schilderungen als Vertreter der Republik entgegen, dass der Mord ohne dienstliche Veranlassung erfolgt sei und daher auch nicht der Bund verantwortlich sei. Sowohl das Landesgericht für Zivilsachen in Wien als auch das Oberlandesgericht folgten dieser Argumentation und wiesen die Klage des Vaters ab. Dieser zog schließlich vor den Obersten Gerichtshof, wo er ebenfalls unterlag.

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