Österreich

Staatsadler mit Joint ist nicht verboten

Heute Redaktion
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Der Rechtsstreit um den "kiffenden Staatsadler" ist zu Ende. Der Staat verliert den Prozess gegen Künstler Bernhard Amann und muss 7.000 Euro zahlen.

Der Streit um den Adler mit Joint zieht sich schon mehrere Jahre. Der Verein für Legalisierung von Cannabis, "Legalize!", sorgte im März 2012 für Aufregung: Auf einem fünf Meter großen Plakat war ein Staatsadler mit einem Joint im Schnabel zu sehen. Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn verurteilte Obmann Bernhard Amann daraufhin wegen einer Verletzung des Wappengesetzes zu einer Strafzahlung von 300 Euro.

Im November 2013 wurde die Strafe aufgehoben, weil die Vorarlberger Behörden für den Fall eigentlich nicht zuständig waren.

Schließlich wurde Amann freigesprochen - jetzt muss der Staat Österreich die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 7.000 Euro zurückzahlen.

Meinungsfreiheit

Die Darstellung eines kiffenden Bundesadlers sei durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit abgedeckt, teilte Bernhard Amann in einer Aussendung mit. Die Strafbehörden hätten dieses Recht im Prozess missachtet. Das Oberlandesgericht Wien stellt klar, dass der Staat Österreich nun die Rechtsanwaltskosten in voller Höhe rückerstatten. (cs)

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