Es wird kein Verfahren gegen Erwin Pröll wegen seiner Privatstiftung geben. Der Anwalt des scheidenden Landeschefs gab am Freitag an, dass kein Anfangsverdacht vorliege.
Anfang Jänner deckte der "Falter" auf, dass Prölls Regierung bewilligt hat. Insgesamt 1,35 Millionen Euro, von denen 300.000 Euro ausbezahlt wurden. Das Geld liegt unangetastet am Stiftungskonto, die Stiftung wolle damit eine Akademie für den ländlichen Raum finanzieren.
Der "Falter" warf Pröll intransparenten Umgang mit Steuergeldern vor. Die Stiftung in seinem Namen könne das Geld verteilen, am Landtag vorbei. Der Landeshauptmann und seine Regierung wiesen die Kritik zurück: Alles sei korrekt und sauber abgelaufen.
Erst kündigte der Bundesrechnungshof an, , danach auch der Landesrechungshof. Der Anfangsverdacht lautete Amtsmissbrauch oder Untreue. Dieser hat sich laut Prölls Anwalt Manfred Ainedter nicht erhärtet: "Die WKStA hat den "Falter"-Artikel und den daraus sich ergebenen Sachverhalt geprüft und keinen Anlass gefunden, Ermittlungen einzuleiten, weil nicht einmal ein Anfangsverdacht vorliegt. Daher gibt es kein Ermittlungsverfahren", sagte er gegenüber der "APA".
Wenige Tage nach Bekanntwerden der Causa trat Erwin Pröll .