Wirtschaft

Staatsanwaltschaft Wien verletzte Meinls Freiheit

Heute Redaktion
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Das Oberlandesgericht Wien gab Julius Meinl und den Vorständen der Meinl-Bank in einem Verfahren recht. Demnach hat die Staatsanwaltschaft Wien bei den Einvernahmen das Recht der Betroffenen auf persönliche Freiheit verletzt.

Im September 2012 ließ die Staatsanwaltschaft Julius Meinl und die Bank-Vorstände Peter Weinzierl und Günter Weiß zu Einvernahmen vorführen. Damit verletzte die Anklage das Recht auf persönliche Freiheit, wie das Oberlandesgericht Wien am Mittwoch mitteilte. Es ist nicht das erste Mal, dass ihm das OLG Recht gibt - so hatte es .

Weinzierl nimmt den nun erfolgten Gerichtsentscheid zum Anlass, um in einer Aussendung neuerlich die Einstellung des seit sechs Jahren laufenden Verfahrens rund um die Meinl European Land (MEL) zu fordern.

In der Causa Meinl European Land (nun Atrium) wird unter anderem wegen Betrugs und Untreue im Zusammenhang mit Rückkäufen von MEL-Zertifikaten ermittelt. Außerdem besteht der Verdacht, dass irreführende Ad-Hoc-Meldungen verschickt, Insiderinformationen missbraucht und Risikofaktoren wie die hohe Abhängigkeit der MEL von der Meinl Bank AG verschwiegen wurden. Meinl und Weinzierl haben die Vorwürfe stets dementiert, es gilt die Unschuldsvermutung.