Niederösterreich

"Alcatraz-Heim" in Drasenhofen war rechtswidrig

Das Flüchtlingsheim Drasenhofen war rechtswidrig, Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl stellt die Unabhängigkeit der Justiz in Frage.

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Wirbel um Asylquartier Drasenhofen.
Wirbel um Asylquartier Drasenhofen.
(Bild: privat)

Es war der Aufreger im November 2018: Das Asylheim Drasenhofen (Bezirk Mistelbach), wo minderjährige Flüchtlinge nur einmal am Tag raus durften, von Security bewacht wurden und von einem Stacheldrahtzaun umgeben waren. Nach massiver Kritik an Gottfried Waldhäusl (FP) wurde das Lager rasch geschlossen - mehr dazu lesen Sie hier.

"Internierung war illegal"

Ein Betroffener reichte Beschwerde ein, der Landesverwaltungsgerichtshof NÖ entschied, dass die Unterbringung rechtswidrig war. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Eigentlich hatte der Landesverwaltungsgerichtshof die Beschwerde schon einmal zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass das Quartier privat betrieben wurde - doch jetzt wurde neu entschieden.

"Um die Freiheit eines Menschen zu beschränken, braucht es eine Rechtssprechung und einen Anlass. In Drasenhofen lag weder das eine, noch das andere vor. Die Internierung der Jugendlichen war daher illegal", so Rechtsanwalt Clemens Lahner zum "Standard". Der Advokat vertrat auch den Beschwerdeführer.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelte wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches. Ein Vorhabensbericht wurde an die Oberstaatsanwaltschaft übermittelt, dieser ist mittlerweile retourniert worden. Laut WKStA arbeite man an einer Umsetzung.

Das sagt Waldhäusl

Gottfried Waldhäusl meinte dazu: "„Die angeblich unabhängigen Gerichte entscheiden immer öfter im Sinne der Täter, jeglicher Opferschutz wird bequem ausgeblendet. Da fällt mir spontan eine Vergewaltigung einer Poysdorferin durch einen 22-jährigen Afghanen im Vorjahr ein, der bis zur vorliegenden DNA-Auswertung prompt auf freien Fuß gesetzt wurde, bis hin zum straffälligen jungen Drogendealers aus Ghana (in der vom LVwG behandelten Causa) lässt sich dieses Muster leicht nachvollziehen. Bedenklich ist hier allemal, dass der gleiche LVwG-Richter den gleichen Akt vor zwei Jahren abgewiesen hat, jetzt aber – ohne Verhandlung – das Urteil der Rechtswidrigkeit gefällt hat. Man fragt sich ernsthaft, welche Rechtsmeinung dieser in zwei Jahren wohl vertreten würde!? Die Fachabteilung Asyl und Integration des Landes NÖ prüft aktuell die Einbringung von Rechtsmittel. Ich würde mir erwarten, dass sich die Gerichte mehr Gedanken darüber machen, wie man straffällige Asylwerber rascher außer Landes bringen kann – zum Schutz der niederösterreichischen Bevölkerung!“

Kritik von Neos und Grüne

Neos NÖ-Chefin Indra Collini: "Damit ist es schwarz auf weiß, dass es illegal war." Laut Collini sei nun - mit Blick auf einen Vorhabensbericht der WKStA – abzuwarten, ob die Causa auch strafrechtliche Folgen für den Landesrat habe. „Kommt es zur Anklage, muss das Konsequenzen in Form eines Rücktritts haben – das gilt für den Kanzler, den Landesrat sowie generell für alle Politikerinnen und Politiker. Da kann dann auch die Landeshauptfrau nicht so tun, als wäre nichts gewesen. Denn Anklage- und Regierungsbank schließen einander aus.“

Helga Krismer (Grüne) dazu: "Die ÖVP NÖ hat die absolute Mehrheit in NÖ und daher besteht keinerlei Notwendigkeit so jemanden wie Landesrat Gottfried Waldhäusl als Teil der Landesregierung zu behalten. Nach diesem Urteil hat die Bevölkerung mehrheitlich die Erwartungshaltung, dass Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner ihrer Verantwortung als Regierungsvorsitzende nachgeht und Gottfried Waldhäusl das Misstrauen ausspricht. Dazu gehört auch, dass sie ihm wesentliche Agenden wie Flüchtlingsangelegenheiten, Fremdenangelegenheiten, Grundversorgung und Koordination der Integrationsangelegenheiten entzieht.“