Ein Urteil mit Folgen für die Nibelungenstadt Tulln: Regina S. hatte sich im Jahr 2016 entschieden, nach Tulln zu ziehen, kaufte ein Grundstück und errichtete ein Wohnhaus darauf. Da sie hörte, die Stadt würde Tullnern über einen Verein 32 Prozent der Aufschließungskosten, satte 27.231 Euro, retournieren, stellte sie einen entsprechenden Antrag und hoffte auf die baldige Überweisung in der Höhe von 8.714 Euro.
Aber die Stadt verweigerte Regina S. diese Förderung, mit der Begründung, die Frau sei in den letzten zehn Jahren keine fünf Jahre durchgängig in Tulln mit Hauptwohnsitz gemeldet gewesen. „Das geht gar nicht,“ polterte der damals noch aktive Oppositionspolitiker Ludwig Buchinger von TOP Tulln im Gemeinderat. Buchinger engagierte den ehemaligen Volksanwalt Ewald Stadler als Rechtsbeistand für Regina S. mit nachfolgender Klage.
Nach Prozessverlusten ging es weiter bis zum Obersten Gerichtshof. Der sprach nun Recht und verurteilte die Stadt Tulln zur Bezahlung der Fördergelder und sämtlicher Prozesskosten. Die Stadt habe gegen Gleichheitsgrundsätze, die Europäische Menschenrechtskonvention, verstoßen und wollte Ortsfremden den Zuzug erschweren.
Das stellt man seitens der Stadt in Abrede. Man wollte nur das lokale Leben fördern und Menschen mit Hauptwohnsitz, die sich ins örtliche Vereinsleben integrieren. Der Stadt könnten nun weitere Forderungen ins Haus stehen.
Und: Dieses Urteil wird mit ziemlicher Sicherheit heißen, dass es in Zukunft keine Förderungen mehr gibt, so dass die Abgaben für die Tullner teurer werden.