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Stadt will von Muslimin "Kopftuchbescheinigung"

Heute Redaktion
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Aufsehenerregender Kopftuch-Fall in Deutschland.
Aufsehenerregender Kopftuch-Fall in Deutschland.
Bild: picturedesk.com/AFP

Eine Muslimin hat in der deutschen Stadt Pforzheim einen Führerschein beantragt. Dafür will die Stadt allerdings eine "Kopftuchbescheinigung".

Dieser Fall schlägt in der Türkei Wellen: mehrere regierungsnahe türkische Medien berichten von einer "neuen Dimension der Islamfeindlichkeit", der Aufschrei ist groß. Was ist passiert? Eine in Deutschland lebende Muslim, die anonym bleiben möchte, hatte bei der Stadt Pforzheim im Nordwesten Baden-Württembergs eine Fahrerlaubnis beantragt.

Die Kopftuch tragende Frau sollte allerdings neben den üblichen Dokumenten eine "Bescheinigung der Moschee über das Tragen eines Kopftuchs" vorlegen. Die Frau teilte das amtliche Dokument mit der Frage nach der "Kopftuchbescheinigung" in den sozialen Medien, wo es für Ärger unter Muslimen sorgt. Die "Daily Sabah" wittert eine behördliche Drangsalierung von muslimischen Frauen, der Sender "TRT" einen islamfeindlichen Hintergrund.

"Benötigen kurze Bescheinigung"

Nun meldet sich die Stadtverwaltung zu Wort und bremst die Aufregung ein. "Wir sind angesichts unseres seit Jahrzehnten angewandten Verfahrens auf Grundlage bundesweit geltender Regelungen und Gesetze verwundert über das Ausmaß der entstandenen Diskussion", heißt es. Denn: "Beim Führerscheinantrag ist u. a. ein Passbild abzugeben, das nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (§ 21 Abs. 3) den Bestimmung des Passrechtes entsprechen muss."

Heißt konkret: die Person muss in einer Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und Bedeckung der Augen zu sehen sein, um die Identität zweifelsfrei feststellen zu können. Eine Ausnahme kann es für Angehörige von Religionen und Glaubensgemeinschaften geben, die in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopftuch erscheinen sollen. "Um die Zugehörigkeit zu einer solchen Religionsgemeinschaft oder eines solchen Ordens zu dokumentieren, benötigen wir eine kurze Bescheinigung der Religionsgemeinschaft/des Ordens, aus der dies hervorgeht", so die Stadt.

"Betrifft auch Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes"

Von einer Diskriminierung von Muslimen distanziert man sich ausdrücklich. Die Bescheinigung betreffe etwa "auch Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt und des Diakonischen Werkes." Die Frau hätte also nur eine Bescheinigung der Moschee einholen müssen, dass das Tragen des Kopftuchs Teil ihrer Religionsausübung sei.

(red)