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Stadthallen-Bad: VP grillt Oxonitsch mit 70 Fragen

Heute Redaktion
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Bild: Ehm

Die Pannen rund um die Stadthallenbad-Sanierung beschäftigen morgen den Gemeinderat. Stadtrat Christian Oxonitsch muss dort gleich 70 Fragen der ÖVP zu diesem Thema beantworten.

Gemeinderätin Isabella Leeb will unter anderem genau wissen, ob das Bad je wieder aufsperrt und wie hoch die Sanierungskosten derzeit sind. Leeb: "Bisher ist Oxonitsch unseren Fragen nur ausgewichen und hat die Verantwortung abgeschoben. Damit muss Schluss sein."

Hier die 70 Fragen der Volkspartei an Stadtrat Christian Oxonitsch:


Können Sie ausschließen, dass das Bad für immer geschlossen bleibt und nicht mehr wiedereröffnet wird?

 


Können Sie zum heutigen Tage mitteilen, wann das Stadthallenbad wiedereröffnet wird (wenn ja, bitte um Bekanntgabe des konkreten Termins)?

 


Dem Vernehmen nach ist derzeit Univ. Prof. DI Dr Johann Kollegger vom Institut für Tragkonstruktionen (Forschungsbereich für Stahlbeton und Massivbau) der TU Wien damit beauftragt, die Tragfähigkeit des Beckens zu untersuchen. Wann wird diese Untersuchung abgeschlossen sein?

 


Der Abschluss dieser Untersuchungen kann lediglich zu folgenden Ergebnissen führen. Ergebnis eins: das Becken (Tragkonstruktion) ist tragfähig. Ergebnis zwei: das Becken (Tragkonstruktion) ist nicht tragfähig. Bei nicht Tragfähigkeit stellt sich die Frage, ob die Tragkonstruktion noch zu ertüchtigen ist, oder abbruchreif ist. Die durch eine Abbruchreife hervorgerufenen Kosten und Folgekosten würden eine Wiedereröffnung des Bades verunmöglichen. Entspricht es den Tatsachen, dass die Stadt Wien bereits an einem „Ausstiegsszenario“ arbeitet, sollte das Stadthallenbad tatsächlich nicht wiedereröffnet werden können?

 


Wenn ja, wie sieht dieses „Ausstiegsszenario“ aus?

 


Wenn ja, wie konkret sind diese Planungen?

 


Wenn nein, warum nicht?

 


Gibt es bereits konkrete Überlegungen für eine aktuelle Nachnutzung des Stadthallenbades, sollte eine Wiedereröffnung tatsächlich ausgeschlossen sein?

 

9.    Das Kontrollamt kritisierte (siehe Bericht KA VI – GU 46-1/12), dass der Sanierung des Stadthallenbades nur Sichtkontrollen im Rahmen von Begehungen zugrunde lagen. Von tiefer gehenden,  allenfalls zerstörenden Untersuchungen mit Entnahmen von Materialproben und Laborprüfungen etwa an der Bausubstanz, der Fassaden- und Dachkonstruktion, der Tribünenkonstruktion etc. nahm die Wiener Stadthalle mit Rücksicht darauf Abstand, dass dafür eine mehrwöchige Sperre des Badebetriebes notwendig gewesen wäre. Gab es diesbezüglich eine Weisung Ihrerseits, das Stadthallenbad nicht zu sperren (angesichts seiner Bedeutung für den Schulsport sowie für Schwimmsportler und Publikumsschwimmer)?

 

10. Wenn ja, war Ihnen die Reichweite dieser Entscheidung bekannt?

 

11.  Wenn nicht, wer gab die Rahmenbedingungen (Auflage) vor, die dahingehend lauteten, dass der Betrieb des Bades aufrechterhalten bleiben muss?

 

12. Wenn nicht (ad Frage 9), war Ihnen bekannt, dass der Zustand des Stadthallenbades vor Sanierung nur unzureichend kontrolliert wurde?

 

13. Wenn nicht, entspricht diese Vorgangsweise der Vorgangsweise der Stadt Wien bei Großbauprojekten, d.h. begnügt sich die Stadt Wien generell mit Sichtkontrollen und nimmt aus politischen Gründen von einer invasiven Zustandserfassung und Zustandsbeurteilung Abstand?

 

14.  Die Stadt Wien verfügt mit der MA 39 über eine hervorragende bautechnische Versuchs- und Prüfanstalt, deren Expertise weit über die Grenzen Wiens hinaus geschätzt wird. Warum wurde die MA 39 nicht, wie naheliegend, mit einer invasiven Zustandserfassung und Zustandsbeurteilung des Stadthallenbades beauftragt?

 

15.  Können Sie jene Arbeiten benennen, die im Rahmen einer invasiven Zustandserfassung und Zustandsbeurteilung, eine mehrmonatige Schließung des Bades verursacht hätten?

 

16.  Das Stadthallenbad steht im Eigentum der Gemeinde Wien. Mit Vertrag vom 24. Juni 1991 wurde der Wiener Stadthalle Betriebs- und Veransaltungs GmbH der Auftrag und die Vollmacht erteilt, die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu führen. Dieser Vertrag wurde im September 2009 um die Durchführung der Generalsanierung erweitert. Hat ihrer Meinung nach die Wiener Stadthalle den Vertrag hinsichtlich der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes (nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit) erfüllt?

 

17.  Wenn ja, wie begründen Sie dies?

 

18.  Wenn nein – laut dem in Frage 16 beschriebenen Vertrag, ist die Stadt Wien nach Pkt II.1 berechtigt, den Geschäftsführungsvertrag sowie die Vollmacht fristlos zu wiederrufen und Schadenersatz zu verlangen. Wann werden sie den Vertrag widerrufen und Schadenersatz von der Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungs GmbH verlangen?

 

19.  Wenn Sie keine Schadenersatzforderung an die Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungs GmbH stellen werden und den Betreibervertrag nicht widerrufen, wie begründen Sie dies?

 

20. Das Kontrollamt (siehe Bericht KA VI – GU 46-1/12) berichtet, dass eine der Voraussetzungen für die Beauftragung der Generalplanung eine ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Generalplanung im Hallenbadbau war. Um diese Kriterien zu erfüllen, gab die Zuschlagsgewinnerin in den Bewerbungsunterlagen bekannt, jenen gewerblichen Planer, der die ursprüngliche Projektstudie verfasst hatte, als Subunternehmer und Projektleiter der gegenständlichen Generalsanierung heranziehen zu wollen.  Wie die Prüfung des Kontrollamtes ergab, wurde diese Zusicherung jedoch nicht realisiert. Bei der Erörterung der Angelegenheit erklärte der gewerbliche Planer dem Kontrollamt gegenüber, dass er beim gegenständlichen Vorhaben seine Erfahrungen in der Bäderplanung nicht habe einbringen können, da der gegenüber der Stadthalle vertraglich zugesicherte Subunternehmervertrag mit dem Generalplaner nicht in die Tat umgesetzt worden sei. War Ihnen diese Tatsache bekannt?

 

21. Wenn nein, warum nicht?

 

22. Wenn ja, welche Konsequenzen zogen Sie daraus?

 

23. Für die örtliche Bauaufsicht führte die Wiener Stadthalle im Dezember 2009 ebenfalls ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger europaweiter Bekanntmachung unter Beiziehung einer externen Rechtsberatung durch. Auffällig war, so das Kontrollamt  (siehe Bericht KA VI – GU 46-1/12), dass eine Bieterin - nämlich eine aus zwei Ziviltechnikerbüros gebildeten Bietergemeinschaft - ihren Angebotspreis im Verlauf des Verhandlungsverfahrens von ursprünglich rd. 615.000,-- EUR auf rd. 342.000,-- EUR reduziert hat. Die Reduzierung des Angebotspreises um immerhin rd. 44 % war für das Kontrollamt insofern nicht plausibel, als diese kalkulatorisch hauptsächlich durch eine erhebliche Verringerung der Stundenanzahl der Bauaufsichtsorgane begründet wurde, die Bietergemeinschaft andererseits aber in ihrem Last and final offer eine Ausweitung der Anwesenheitspflicht der Aufsichtsorgane auf der Baustelle zugesichert hatte. War Ihnen dieser Umstand bekannt?

 

24. Wenn nicht, warum?

 

25. Wenn ja, welche Konsequenzen zogen Sie daraus?

 

26.  Das Kontrollamt zeigt in seinem Bericht grobe Mängel in der Vergabe auf. In den Stellungnahmen der Wiener Stadthalle Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft beruft man sich auf eine „renommierte auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei“ die das Verfahren von der Kundmachung bis zum Abschluss des Vertrages für die örtliche Bauaufsicht leitete. Sind zum derzeitigen Zeitpunkt gegen die „renommierte auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei“ rechtliche Schritte eingeleitet worden und Schadenersatzforderungen geltend gemacht worden?

 

27.  Ist die „renommierte, auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei“ derzeit auch in anderen Vergabeprozessen der Stadt Wien oder im Eigentum bzw Einflussbereich stehenden Unternehmen der Stadt Wien eingebunden oder betraut?

 

28. Wenn ja, warum?

 

29. Eines der beiden Ziviltechnikerbüros der genannten Bietergemeinschaft war von der Wiener Stadthalle in der Vergangenheit bereits mehrfach mit diversen Planungs- und Baumanagementleistungen beauftragt worden. Im Firmenbuch, so das Kontrollamt, war ersichtlich, dass der damalige technische Direktor der Wiener Stadthalle in einer Firma als Geschäftsführer fungierte, in der jenes Ziviltechnikerbüro, dem die örtliche Bauaufsicht bei der Generalsanierung des Stadthallenbades übertragen wurde, die Funktion eines Gesellschafters innehatte. Der Inhaber des genannten Ziviltechnikerbüros war in der Firma zudem als Mitglied des Aufsichtsrates tätig. War Ihnen dieser Umstand bekannt?

 

30. Wenn nicht, warum?

 

31. Wenn ja, welche Konsequenzen zogen Sie daraus?

 

32.  Bei der in Frage 29 näher beschriebenen Firma handelt es sich um die Firma VIENNA Technology Transfer Corporation GmbH. Als Geschäftsführer, Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglieder tauchen die Stadt Wien, die Wien Holding und Firmen auf, die im oftmaligen Vertragsverhältnis zur Stadt Wien stehen. War Ihnen diese Tatsache zum Zeitpunkt der Vergaben im Zusammenhang mit der Generalsanierung des Wiener Stadthallenbades bekannt?

 

33.  Ist Ihnen der Unternehmenszweck der VIENNA Technology Transfer Corporation GmbH bekannt?

 

34.  Ist es üblich, dass die Stadt Wien und im Einflussbereich der Stadt Wien stehende Unternehmen (namentlich Wien Holding) derartige Unternehmen gründen oder sich daran beteiligen und wenn ja zu welchem Zweck?

 

35. Aufgrund des vorgegebenen Fertigstellungstermins ergab sich für das Sanierungsvorhaben eine äußerst knappe Planungs- und Bauzeit von nur rd. 17 Monaten. Nach Meinung des Kontrollamtes ging die Wiener Stadthalle damit ein hohes Terminrisiko ein. Gab es hinsichtlich des knappen Fertigstellungstermines eine Weisung Ihrerseits (im Mai 2012 waren internationale Schwimmbewerbe in der Stadthalle geplant)?

 

36. Wenn ja, war Ihnen die Reichweite dieser Entscheidung bekannt?

 

37.  Wenn nein, wer gab den Zeitrahmen für die Sanierung vor und wie begründet sich dieser?

 


Konnte die Ursache für den Wasseraustritt im Sportbecken mittlerweile eruiert werden?

 


 Ist das Sportbecken derzeit dicht, oder kommt es nach wie vor zu einem Wasseraustritt?

 


 Wenn ja, wie hoch ist dieser (bitte um Angabe der Tagesmenge)?

 


Können Sie ausschließen, dass das Sportbecken ausgetauscht werden muss?

 


 Am 23. Jänner 2012 verhängte man seitens der Geschäftsführung der Wiener Stadthalle einen Baustopp. Dieser Baustopp wurde und wird von Ihnen bis zum heutigen Tage für gut geheißen, also mitgetragen und unterstützt. Welche rechtlichen und vertraglichen Folgen wird die Verhängung des Baustopps nach sich ziehen? (Nennen sie mir bitte alle ihnen bekannten rechtlichen und vertraglichen Folgen der Verhängung des Baustopps.)

 


 Die Verhängung des Baustopps wurde u.a. damit begründet, dass die Stadthalle sowie die MA 51 vom Projekt Team gar nicht bzw. zu spät bzw. falsch informiert wurden. Nichts desto trotz ist das Projekt Team zum derzeitigen Zeitpunkt (rund 10 Monate nach Verhängung des Baustopps) gleich geblieben, lediglich der technische Direktor der Wiener Stadthalle ist mittlerweile pensioniert. Erachten Sie dies als richtige Entscheidung angesichts des erfolgten Vertrauensbruches mit dem Projektteam - hervorgerufen durch die von ihnen mehrfach behauptete „Nichtinformation, Falschinformation, Fehlinformation“?

 


 Die Aufgabe der übergeordneten begleitenden Projektkontrolle übertrug die MA 51 als Projektauftraggeberin einem Ziviltechnikerbüro in Direktvergabe. Nach Vorliegen des Kontrollamtsberichtes hat diese begleitende Projektkontrolle auf der ganzen Linie versagt. Haben Sie bereits bzw. werden sie gegen die Auftragnehmerin der begleitenden Projektkontrolle Schadenersatzforderungen geltend machen?

 


 Ist die Auftragnehmerin der begleitenden Projektkontrolle der Generalsanierung des Stadthallenbades derzeit auch als begleitende Projektkontrolle bei anderen Projekten der Stadt Wien oder im Eigentum bzw Einflussbereich stehenden Unternehmen der Stadt Wien eingebunden oder betraut?

 


 Wenn ja, warum?

 


Bis wann werden die Sachverständigen mit der Erstellung der Gutachten fertig sein?

 

48. Welche Kosten sind bis dato für das Sanierungsvorhaben angefallen bzw. verrechnet (Stichtag 19.11.2012)?

 

49. Welche Kosten sind bis dato aus der Sachverständigentätigkeit im Zusammenhang mit dem Baustopp angefallen bzw. verrechnet (Stichtag 19.11. 2012)?

 

50. Liegen die Kosten, wie das Kontrollamt (siehe Bericht KA VI – GU 46-1/12) berichtet,  mit Stichtag 31.10.2012 tatsächlich bereits über 17 Millionen Euro?

 

51. Eine Prognose der tatsächlichen Gesamtkosten war bei Abschluss der gegenständlichen Prüfung durch das Kontrollamt  insofern noch nicht möglich, da der Leistungsumfang der noch ausstehenden Maßnahmen nicht bekannt war. Angesichts der dargelegten Umstände war aber eine weitere Kostenerhöhung, so das Kontrollamt,  in nicht unerheblichem Ausmaß nicht auszuschließen. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnen Sie nach Abschluss des Sanierungsverfahrens für den Steuerzahler?

 

52. Können Sie garantieren, dass die Sanierung des Stadthallenbades den durch Beschluss des Gemeinderates genehmigten Kostenrahmen von 17 Millionen Euro nicht überschreiten wird?

 

53. Wenn ja, auf Grundlage welcher Überlegungen/Berechnungen?

 

54. Durch den Baustopp entstehen Baustillstandskosten und s.g. Vorhaltekosten. Wurden diese von den bauausführenden Firmen bereits angemeldet? Wenn ja in welcher Höhe (Stichtag 19.11.2012)?

 

55. Gibt es bereits zu bestreitende Prozesskosten und wenn ja, wie hoch sind diese (Stichtag 19.11.2012)?

 

56.  Mehrmals haben Sie als Stadtrat davon gesprochen nur ein funktionsfähiges Bad zu übernehmen und gegebenenfalls den Klagsweg bestreiten zu wollen. Wie passt das mit Ihrer ebenfalls mehrfach, auch öffentlich getroffenen Feststellung zusammen keinerlei Verantwortung für das Desaster rund um den Stadthallenbad zu haben. Was genau und unter welchem Titel wollen sie einklagen?

 

57.  Dem Vernehmen nach werden seit Verhängung des Baustopps an die Stadthalle gerichtete Honorarnoten und Forderungen vom Anwalt der Wiener Stadthalle „dem Grunde und der Höhe nach“ abgelehnt bzw. bestritten. Entspricht das den Tatsachen?

 

58. Welche Auftragnehmer im Zuge der Generalsanierung des Stadthallenbades sind durch diese Maßnahme betroffen?

 

59.  Wie hoch sind die aus diesem Titel de facto „auf Eis gelegten Forderungen“ insgesamt?

 

60. Wie weit sind angesichts des Stadthallenbadfiaskos die Planungen betreffend eines Schwimmsportzentrums für Wien (betreffend Standort, Kosten, möglicher Eröffnungstermin)?

 

61. Soll das Schwimmsportzentrum Ersatz oder Ergänzung des Stadthallenbades sein?

 

62. Könnten Sie sich vorstellen um die finanziellen Ressourcen für ein dringend benötigtes Schwimmsportzentrum zu gewährleisten die Ausgaben für diverse Medien-Kampagnen (z.B. Bewerbung Weihnachten und Jahreswechsel in Wien) in den nächsten Jahren deutlich zu reduzieren?

 

63. Wenn nicht, warum?

 

64. Sehen Sie das bestehende Angebot an Möglichkeiten für den Schwimmsport als angemessen für die vielfach propagierte „Sportstadt Wien“?

 

65. Welche Möglichkeiten sehen Sie die Trainingsbedingungen für Wiens Wassersportler zu verbessern – insbesondere für die Turmspringer?

 

66.  Können Sie nach wie vor ausschließen, dass es durch die nun seit Mai 2010 also 30 (!) Monate andauernde Schließung des Stadthallenbades zu keinerlei Einschränkungen im Schulschwimmen kommt?

 

67.  Die ehemalige (bis zu ihrer Karenzierung im August 2012) Leiterin der MA 51 Sandra Hofmann wurde ab 1. Februar 2012 zur Geschäftsführerin der Wiener Stadthalle bestellt. Sie übte diese Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse monatelang, parallel und zeitgleich aus. Sehen sie diese beiden Tätigkeiten nach wie vor als rechtlich und zeitlich vereinbar?

 

68.  Der Kontrollamtsbericht zeigt in seinem Resumee drei grundsätzlichen Fehler auf: I. Unzureichende Projektvorbereitung II. Keine klare Definition des Projektzieles und keine konsequente Umsetzung der Methoden des Projektmanagements III. Vollkommene Überforderung des Projektteams mit der Komplexität des Bauvorhabens. Welches Schlüsse und Maßnahmen  ziehen Sie als politisch Verantwortlicher für Schulbauten, Sportanlagen aus diesem Kontrollamtsbericht für die Zukunft?

 

69. Die Stadthallen  Betriebs- und Veranstaltungs GmbH firmiert unter dem Dach der Wien Holding, die wiederum im Eigentum der Stadt Wien steht. Das Stadthallenbad ist Eigentum der Stadt Wien. Trotzdem halten sie an der Behauptung fest, lediglich „Geldgeber“ zu sein? Wie begründen sie diese, ihre Haltung?

 

70. Wann werden Sie die politische Verantwortung für das Planungs- Ausführungs- und Umsetzungsdesaster rund um die Generalsanierung des Stadthallenbades übernehmen und wie wird dies aussehen?