Österreich

Stadträtin "Mistsau" genannt: 40 Euro Strafe

Eine Linzerin (27) soll die Wiener Stadträtin Ulli Sima auf Facebook mit einem öffentlichen Posting aufs Übelste beleidigt haben – Geldstrafe.

Heute Redaktion
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Eine Linzerin stand wegen eines Facebook-Postings vor Gericht. (Symbolfoto)
Eine Linzerin stand wegen eines Facebook-Postings vor Gericht. (Symbolfoto)
Bild: Sabine Hertel

Ihre riesige Tier-, besser gesagt Hundeliebe, brachte die Linzerin Anna B. (Name geändert) am Montag ins Linzer Landesgericht.

Im Schwurgerichtssaal musste sich die 27-Jährige wegen Beleidigung verantworten. Konkret hat sie laut Anklageschrift die Wiener Stadträtin Ulli Sima, unter anderem verantwortlich für den Tierschutz, aufs Übelste beschimpft.

"Halt endlich deine scheiß Fresse. Es reicht wirklich. Verpass dir doch selbst mal einen Maulkorb und geh heulen. Normal ist das echt nicht meine Sprachweise. Aber bei dir kann ich nicht anders. Du gestörte hirnamputierte Mistsau", so ein Auszug des Kommentars, wie er aus der Anklageschrift vorgelesen wurde.

"Weiß nicht, was mich geritten hat."

Den Kommentar soll die Linzerin unter ein Posting der Stadträtin geschrieben haben. Dabei ging es um das neue Wiener Tierhaltegesetz, das strengere Regeln für Kampfhunde vorsieht.

Die Mutter einer Tochter zeigte sich geständig, meinte vor Gericht: "Ich weiß nicht, was mich geritten hat. Das ist normal nicht meine Art. Es tut mir leid." Sie hat auch einen Entschuldigungsbrief geschrieben und habe versucht, sich bei der Stadträtin telefonisch zu entschuldigen.

Derart in Rage gebracht habe sie das Schicksal eines drei Monate alten Hundes, den die Behörden einschläfern ließen. Dabei habe er doch nur sein Frauchen gekratzt, beteuerte die Angeklagte.

"Ich habe mich in dem Moment angesprochen gefühlt. Wir haben selbst einen Staffordshire Terrier und werden deshalb diskriminiert und beschimpft", so die Beschuldigte. Ihr Hund sei lange Zeit Kind-Ersatz gewesen.

Vergleich abgelehnt

Einen Vergleich in Höhe von 2.700 Euro habe die 27-Jährige abgelehnt. Der Betrag sei ihr einfach zu hoch gewesen. Sie habe Schulden und beziehe derzeit nur das Elterngeld, so die Begründung.

Nach rund einer halben Stunde verurteilte sie Richter Klaus-Peter Bittmann zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 160 Euro. Ein Viertel, also 40 Euro, sind unbedingt zu bezahlen. Als mildernd wertete der Richter die Unbescholtenheit sowie den Entschuldigungsbrief.

Die Linzerin nahm die Strafe an, meinte: "Ich habe etwas gemacht. Das passt schon." Die Privatanklagevertreterin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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