Kann nun Parteifinanzen prüfen

Stadtrechnungshof wird eigenes "Organ" und mächtiger 

Einstimmig hat der Wiener Landtag die Reform des Stadtrechnungshofes beschlossen. Dieser bekommt nun mehr Möglichkeiten, wird unabhängiger. 

Wien Heute
Stadtrechnungshof wird eigenes "Organ" und mächtiger
Stadtrechnungshofdirektor Werner Sedlak freut sich über das Abstimmungsergebnis. 
Christian Jobst/PID

Per einstimmigen Beschluss wurde am 19. Oktober die Reform des Stadtrechnungshofes im Wiener Landtag auf den Weg gebracht. "Die Reform stärkt vor allem die Unabhängigkeit dieser wichtigen Kontrolleinrichtung", betont Werner Sedlak, Direktor des Stadtrechnungshofes im Landtag. 

Stadtrechnungshof wird eigenes Organ der Gemeinde

Der wesentlichste Punkt umfasst die Etablierung des Rechnungshofes als eigenes Organ. Das stärkt seine Unabhängigkeit weiter, außerdem kann er so die Finanzen von politischen Parteien und die Finanzgebarung der Parteiakademien prüfen. Die Obergrenze für Wahlkampfkosten wurde auf 5 Millionen Euro gesenkt, Verstöße können nun mit Sanktionen belegt werden.

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    Änderung der Wiener Stadtverfassung

    Künftig wird der Wiener Stadtrechnungshof ein eigenes Organ der Gemeinde. Der Direktor wird auf zwölf Jahre bestellt, es gibt künftig keine Wiederbestellung. Außerdem wird die Weisungsfreiheit gestärkt, bei Großvorhaben kann künftig die Mittelverwendung kontrolliert werden, wenn Kosten- oder Leistungsfristen überschritten werden. 
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    Änderungen des Wiener Parteiförderungsgesetzes und Erlassen eines Akademieförderungsgesetzes

    Künftig werden Parteiförderungen durch Wirtschaftsprüfer geprüft, dieser Bericht dann wiederum durch den Stadtrechnungshof auf seine Nachvollziehbarkeit. Ist der Bericht nicht nachvollziehbar, kann es zu weiteren Prüfungen durch den Stadtrechnungshof kommen. Dasselbe Prozedere gilt auch bei der Prüfung von Parteiakademien.
  3. 3

    Erlassung eines Wiener Parteiengesetztes

    Die Wahlkampfkosten-Obergrenze wurde auf 5 Millionen Euro beschränkt. Künftig muss auch eine Woche vor bis sechs Monate nach der Wahl ein Wahlwerbungsbericht an den Stadtrechnungshof übermittelt werden. Diese werden erneut durch Wirtschaftsprüfer geprüft und auf der Website des Stadtrechnungshofes veröffentlicht. Außerdem wird ein Unabhängiger Parteienprüfsenat eingerichtet, der auch je nach Schwere des Verstoßes Geldbußen verhängen kann. 
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