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Stantejsky: "Hartmann ohne Interesse an Zahlen"

Heute Redaktion
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Der Prozess von Ex-Burgtheater-Geschäftsführerin Silvia Stantejsky gegen ihre fristlose Entlassung im November 2013 wurde am Montag fortgesetzt. Sie wehrte sich gegen den Vorwurf der Abgabenhinterziehung und sprach von einem "Psychokrieg" des Ex-Burgtheater-Chefs Matthias Hartmann. Richter Helge Eckert zweifelt die Sinnhaftigkeit des Verfahrens an, weil zwei Bescheide des Finanzamts zu Ungunsten Stantejskys vorliegen.

Der Prozess von Ex- gegen ihre fristlose Entlassung im November 2013 wurde am Montag fortgesetzt. Sie wehrte sich gegen den Vorwurf der Abgabenhinterziehung und sprach von einem "Psychokrieg" des Ex-Burgtheater-Chefs Matthias Hartmann. Richter Helge Eckert zweifelt die Sinnhaftigkeit des Verfahrens an, weil zwei Bescheide des Finanzamts zu Ungunsten Stantejskys vorliegen.

Zu Beginn der zweiten Tagsatzung hat Richter Helge Eckert seine Zweifel vorgebracht: Nach zwei neuen noch nicht rechtskräftigen Bescheiden des Finanzamts Wien "frage ich mich wirklich, ob es sinnvoll ist, so ein Verfahren zu führen", so Eckert. Darin wird der begründete Verdacht der Abgabenhinterziehung gegen Stantejsky vorgebracht. Zudem hätten seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Beschlagnahmungen stattgefunden, ergänzte Eckert. Die Verteidigung bestätigte ihr Wissen um das Strafverfahren, konnte aber zu den Bescheiden noch nichts sagen.

Hartmann hatte "kein anhaltendes Interesse an Zahlen"

Anders als im Prozess des ehemaligen Burgtheaterdirektors , wo Ende September insgesamt sieben Zeugen angehört wurden, sagte am Montag nur Stantejsky selbst aus. Sie gab tiefe Einblicke in die Vorgänge an Österreichs größter Sprechbühne. Hartmann habe sie gemobbt, Verträge in Auftrag gegeben und diese später nicht unterschrieben, habe "kein anhaltendes Interesse an Zahlen" gehabt und "manche Sachen auch nicht verstehen wollen".

Zudem sei es durch die Unzahl an Produktionen unter dem neuen Direktor zu einer riesigen Belastung gekommen, die letztendlich auch zur Diagnose Erschöpfungsdepression geführt habe. Das Attest der Erkrankung habe sie Hartmann, Holding-Chef Georg Springer und Holding-Prokurist Otmar Stoss am Tag ihrer Entlassung, am 18. November 2013, vorgelegt. Der gesundheitliche Zustand habe sich aber nicht auf die Buchhaltung ausgewirkt, diese sei ordnungsgemäß gewesen.

"Keine private Überweisung, eine Transaktion"

Eine Woche vor der Entlassung war Stantejsky aufgrund einer Überweisung von 9.000 Euro an sich selbst suspendiert worden. Die Überweisung sei die Rückzahlung einer Akonto-Zahlung an den Facility Manager gewesen, die sie aus ihrem eigenen Vermögen vorgestreckt habe, erklärte Stantejsky. Die Vermischung von privatem und Firmenvermögen sah sie nicht als problematisch an. "Das war ja keine private Überweisung, das war eine Transaktion."

Die Anwendung eines Vier-Augen-Prinzips sei hier ebenso wenig notwendig gewesen wie in der Frage der privaten Verwahrung von Geldern. "Aber muss das Burgtheater davon nicht wissen, wenn hier ein Verwahrungsvertrag mit einem Vertragspartner des Burgtheaters geschlossen wird?", fragte Richter Helge Eckert erstaunt. Stantejsky: "Ich habe das Geld ja auch nicht für den Burgtheaterdirektor verwahrt, sondern für Hartmann als Privatperson."

Akonto-Zahlungen "lang gelebte Praxis"

Akonto-Zahlungen sind laut Stantjesky zudem gang und gäbe gewesen. Hartmann habe sich immer wieder Geld über ein Akonto aus der Burgtheater-Kassa geholt, auch Bachler habe sich über Akonti Geld geholt. Diese Beträge wurden später von der Gage abgezogen. Auch die Innenrevision haben von diesen Zahlungen gewusst - "das ist lang gelebte Praxis". Das Vier-Augen-Prinzip habe für solche Zahlungen ebenfalls nicht gegolten.

Nach der Suspendierung arbeitete Stantejsky ihren Angaben zufolge ganz normal weiter, allerdings nicht in ihrem eigenen Büro, um den Schein zu wahren. Von allen Seiten sei ihr signalisiert worden, dass die Suspendierung ohnehin wieder aufgehoben werde, wenn sich die Sache aufgeklärt hat. Dass auch im Raum stehe, dass sie mit den Transaktionen auch Steuern hinterzogen habe, versteht Stantejsky nicht. "Nein, das wurde ja korrekt verbucht."

Klagende Partei: Springer laufend Bericht erstattet

Vielmehr wurde anschließend ein Konvolut sämtlicher Aufsichtsrats- und Finanzausschussprotokolle der Bundestheater-Holding zur Liquiditätssituation als Beweis vorgelegt, aus denen hervorgehe, dass Stantejsky laufend über die finanzielle Situation berichtet habe und Holding-Chef gewesen sei. Die Holding habe jedoch trotz der Alarmierung durch die Klägerin keine geeigneten Maßnahmen gesetzt.

Stantejsky wurde am 11. November 2013 suspendiert, nachdem im Zuge einer Gebarungsprüfung der von Stantejsky als kaufmännische Geschäftsführerin verantworteten Geschäftsjahre Ungereimtheiten aufgetreten waren, die nicht geklärt werden konnten. Am 18. November folgte - aufgrund des "Unverzüglichkeitsprinzips" - die fristlose Entlassung der nunmehrigen Hartmann-Stellvertreterin, gegen die sie am 2. Dezember 2013 Klage einreichte.