26 Jahre lang hatte ein 61-Jähriger für eine Logistik- und Handelsfirma im Bezirk Baden mit dem Stapler für rasche Auslieferung und Ordnung im Warenlager gesorgt.
Bei einem Nachtdienst im April 2021 passierte ihm ein kleiner Unfall. Er wollte ein Tor mit dem Stapler aufdrücken. Der 61-Jährige glaubte, dass das Tor wie sonst nur angelehnt und nicht verschlossen wäre. Bei dem Manöver wurde der Torriegel verbogen – was dem 61-Jährigen in der Dunkelheit nicht mal auffiel.
Am nächsten Tag bekam er prompt die Entlassung. Die Firma warf ihm vor, der geringfügige Schaden sei „absichtliche schwere Sachbeschädigung“. Mit der Entlassung wollte man sich offenbar auch die zwölf Monatsentgelte Abfertigung für den Betroffenen. Die wären spätestens bei der absehbaren Pensionierung des 61-Jährigen fällig gewesen.
Der 61-Jährige wandte sich an die AK Niederösterreich. Der Schaden, den der Staplerfahrer verursacht habe, war bei weitem nicht so groß, dass er eine Entlassung rechtfertigen würde. „Weil die Firma nach unserer Intervention die offenen Ansprüche nicht begleichen wollte, wurden diese eingeklagt“, so Arbeitsrechtsexpertin Karin Matzinger von der Arbeiterkammer Niederösterreich.
Nach der ersten Verhandlung vor dem Arbeits- und Sozialgericht war das Unternehmen dann einsichtig und einigte sich mit seinem ehemaligen Arbeitnehmer darauf, dass er 36.000 Euro netto an Abfertigung nachbezahlt bekommt. "Der 61-Jährige hat das Geld mittlerweile erhalten", so Arbeiterkammer Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.