Wien

Start für Befragung zu Parkplätzen in der Friedensstadt

Mit Start des Parkpickerl wird der Verkehr in der Friedensstadt-Siedlung (Hietzing) neu organisiert. Wie, darüber dürfen die Bewohner mitentscheiden.

Louis Kraft
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Bezirksvorsteherin Silke Kobald (ÖVP, r.) und Bezirksvorsteherin-Stellvertreter Christian Gerzabek (ÖVP) prüfen die Neugestaltung der Verkehrsorganisation in der Friedensstadt.
Bezirksvorsteherin Silke Kobald (ÖVP, r.) und Bezirksvorsteherin-Stellvertreter Christian Gerzabek (ÖVP) prüfen die Neugestaltung der Verkehrsorganisation in der Friedensstadt.
BV13

Am 1. März startet das wienweite Parkpickerl, auch in Hietzing. Das macht auch Anpassungen in den einzelnen Grätzl notwendig. Etwa in der Friedensstadt-Siedlung zwischen dem Lainzer Tiergarten und dem Hörndlwald.

"Die Erneuerung der Hauptwasserleitungen in den vergangenen Jahren machten eine Komplettsanierung der Straßenzüge erforderlich. Dadurch ergab sich auch die Chance, einer Neugestaltung des öffentlichen Raumes der Friedenstadt. Durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung wurde auch die Schaffung einer rechtskonformen Parkordnung erforderlich, um Rechtssicherheit für die Bewohner und Bewohnerinnen zu schaffen", erklärt Bezirksvorsteherin Silke Kobald (ÖVP).

Wie die künftige Verkehrsorganisation und rechtskonforme Stellplatzaufteilung aussieht, darüber sollen nun die Bewohner mitentscheiden. Bis 9. März werden sie im Rahmen einer postalischen Befragung miteinbezogen.

Magistrat stellt zwei mögliche Variante zur Wahl

"Das bereits erprobte Modell des Siedlungsstraßenprinzips oder eine Einbahnlösung durch das Grätzl ermöglichen den Erhalt möglichst vieler PKW Stellplätze, es ist allerdings auch eine Frage der Zufahrtsmöglichkeiten, weshalb ich die Magistratsdienststellen ersucht habe zwei Varianten zur Auswahl zu stellen“, so Kobald.

Zur Auswahl stehen nun zwei durch die Verkehrsbehörde MA46 ausgearbeiteten Varianten, die eine rechtskonforme Stellplatzaufteilung in der Friedensstadt ermöglichen.

Variante 1: Siedlungsstraßenrichtlinie

Bei dieser Variante bleiben die Straßenzüge im Gegenverkehr befahrbar und sie ermöglicht die gewohnte Erreichbarkeit der einzelnen Wohnhäuser von beiden Seiten. Um legales Parken zu ermöglichen, werden laut den Fachdienststellen die Parkplätze unter Ausnutzung der optimalen Stellplatzmöglichkeiten in versetzter Parkordnung markiert. In dieser Variante können etwas weniger Parkplätze geschaffen werden als bei Variante 2. Für das geordnete Abstellen der Fahrzeuge werden die Parkplätze markiert.

Variante 2: Einbahnführung

Diese Variante ist ein von den Fachdienststellen ermitteltes Einbahnsystem. Die Einbahnrichtungen orientieren sich an den am häufigsten gefahrenen Fahrtrichtungen und optimierten Distanzen. In dieser Variante können etwas mehr Parkplätze geschaffen werden als bei Variante 1. Durch die Schleifenlösung sind allerdings längere Anfahrtswege in Kauf zu nehmen.

Die Einbahnführung betrifft die Straßenzüge Kleiner Ring von Friedenzeile bis Saulackenweg, Großer Ring von Friedenszeile bis Pallenbergstraße, Jenbachgasse von Kleiner Ring bis Friedensstadtgasse, Kramer-Glöckner-Straße von ONr. 2 bis 50, Friedenszeile von Friedensstadtgasse bis Kleiner Ring und die Pallenbergstraße von ONr. 107 bis 28A.

Einbahn-Lösung würde 47 Parkplätze mehr bringen

Sämtliche anderen Straßenzüge der Friedensstadt werden nach dem Siedlungsstraßenprinzip ausgestaltet. Die Fachdienststellen haben ermittelt, dass in der Variante 1 "Siedlungsstraßenrichtlinie" voraussichtlich rund 358 legale Parkplätze geschaffen werden. In der Variante 2 "Einbahnführung" können voraussichtlich rund 405 Parkplätze geschaffen werden. Daraus ergibt sich eine Differenz zwischen den beiden Varianten von 47 Parkplätzen.

Auch Wohnstraße möglich, keine Folgen für Parkplatzanzahl

"Gesondert erfragen wir, ob die Anrainerinnen und Anrainer der Friedensstadt die Ausweisung als Wohnstraße möchten. Kurz zusammengefasst lässt sich festhalten, dass prinzipiell der Fahrzeugverkehr in Wohnstraßen eingeschränkt ist, das Spielen von Kindern auf der Fahrbahn erlaubt ist und das erlaubte Fahrtempo Schrittgeschwindigkeit ist. Auf die Zahl der Stellplätze hätte dies keine Auswirkung", betont Kobald.

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