Österreich

Start für Parkpickerl - Groteske um Strafen

Heute Redaktion
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Die ohnehin chaotische Ausweitung der Kurzparkzonen ist um eine Farce reicher. Ob Strafen bei Verstößen gegen die Kurzparkzonen-Regelung ausgestellt werden, liege "im Ermessen des Überwachungsorgans", erklärt ein Sprecher von Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou.

Die ohnehin chaotische Ausweitung der Kurzparkzonen ist um eine Farce reicher. Ob Strafen bei Verstößen gegen die Kurzparkzonen-Regelung ausgestellt werden, liege "im Ermessen des Überwachungsorgans", erklärt ein Sprecher von Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou.

Heißt: Der Park­sheriff entscheidet in den ersten Tagen im Alleingang darüber, ob 36 Euro Strafe fällig werden oder nicht. Vassilakou könne keine Weisung zum Wegschauen erteilen, so ihr Sprecher.

Das wäre Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Trotzdem gehe er davon aus, dass die Parksheriffs in den meisten Fällen großzügig sein werden: "Erfahrungsgemäß wurde bei vergleichbaren Situationen in der Vergangenheit Milde walten gelassen. Das wird auch diesmal so sein."

Wer sich nach der Groteske der vergangenen Tage auf diese Aussage aber nicht verlassen will, sollte sein Auto nur mit ordnungsgemäß angebrachtem Parkpickerl innerhalb der ausgeweiteten Zonen abstellen. Oder einfach sagen: "Mir sind 36 Euro wurscht!"

Robert Zwickelsdorfer