Niederösterreich

Wer trägt Schuld an Gasexplosion mit Totem, Verletzten?

Auftakt im Prozess in Korneuburg nach der verheerenden Gasexplosion mit Totem und 22 Verletzten im Dezember 2017 in Baumgarten. 

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Ausmaß der Zerstörung in Baumgarten
Ausmaß der Zerstörung in Baumgarten
Feuerwehr NÖ

Holpriger Beginn mit einigen Pannen im Monsterprozess in Korneuburg: Alleine zwölf Einzelpersonen und vier Firmen standen nach einer Gasexplosion in Baumgarten vor fast exakt vier Jahren (12.12. 2017) vor dem Landesgericht in Korneuburg. Insgesamt sind diese Woche drei (Anm.: 15. und 17. Dezember) und im Jänner und Februar neun weitere Prozesstage geplant. Der Prozess hätte bereits im November beginnen sollen, wurde aber wegen der Pandemie verschoben.

50 Mio. € Schaden, 1 Toter

Der Gegenstand des Prozesses: Ein fehlender Sicherungshebel an einem gebrauchten und in Baumgarten neu aufgestellten „Filterseperator“. Dieser hatte bei einer Überprüfung des TÜV am 12. Dezember 2017 zu einer Gasexplosion geführt. Die tragische Folge: TÜV-Mitarbeiter Matthias S. wurde getötet und 22 weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt wurden. Schaden: rund 50 Millionen Euro. Für den Staatsanwalt fehlen Dokumentationen und die Frage der Verantwortung sei im "Graubereich" gewesen.

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    Prozess findet in Korneuburg statt
    Prozess findet in Korneuburg statt
    Lenger Thomas

    Noch bevor der Prozess richtig Fahrt aufnehmen konnte, kam es zu zahlreichen Anträgen von sämtlichen Anwälten. Der Advokat einer Firma forderte „die Herstellung einer verfassungskonformen Sitzordnung“. Von den Anwälten wurde kritisiert, dass die Angeklagten zu weit von den Anwälten entfernt sitzen würden und ein Austausch so nicht möglich sei. Weiters könne die anwaltliche Schweigepflicht nicht eingehalten werden, da Privatbeteiligtenvertreter direkt hinter den Anwälten säßen und den Einblick in die Unterlagen der Verteidiger hätten.

    "Wie beim Prozess Kaprun"

    Auch das pro Anwaltskanzlei nur ein Anwalt im Saal sein könne und die anderen Mitarbeiter in einem anderen Saal den Prozess nur über Videoprojektion dem Verfahren folgen würden können, hielten die Anwälte für nicht rechtmäßig. „Das nicht Zulassen von Co-Verteidigern im Saal ist eine Menschenrechtsverletzung“, stellte Anwalt Wolfgang Schubert fest.

    "Soll ich privat einen Verhandlungssaal mieten", so die Richterin auf die Kritik, dass der Saal zu klein wäre.

    Gefordert wurde von fast allen Anwälten, den Prozess in einem der Verhandlungsgrösse angemessenem Raum durchgeführt wird: "Wie beim Prozess in Kaprun (Anm.: Gletscherbahnbrand im Jahr 2000 mit 155 Toten) müsste hier ein entsprechender Raum angemietet werden“, so die Forderung eines Anwalts. Die Richterin konterte: „Uns wurde dieser Raum zugewiesen, oder soll ich privat einen Saal anmieten?"

    Nach einer 45-minütigen Unterbrechung der Verhandlung und mehreren Anträgen auf Vertagung wurden diese Anträge abgewiesen. „Ich werde das nicht jetzt entscheiden, ich nehme das sehr ernst und bin für ein faires und rasches Verfahren. Daher möchte den Tag nutzen und mit der Anklage der Staatsanwaltschaft beginnen", meinte die vorsitzende Richterin.