Österreich

Statt Adoption bekommt blindes Paar 2.000 Euro

Heute Redaktion
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Bild: freiraum-europadie expertInnen für barrierefreiheit

Im Prozess, den ein blindes Paar in Oberösterreich wegen Diskriminierung nach einem Adoptionsverbot angestrengt hatte, bekam das Paar erneut Recht. Seit fast vier Jahren kämpfen Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger um ihren Adoptionswunsch, nach dem Bezirksgericht sah nun auch das Landesgericht die Diskriminierung gegeben. Skurril: Trotzdem ist die Adoption wieder in weite Ferne gerückt.

angestrengt hatte, bekam das Paar erneut Recht. Seit fast vier Jahren kämpfen Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger um ihren Adoptionswunsch, nach dem Bezirksgericht sah nun auch das Landesgericht die Diskriminierung gegeben. Skurril: Trotzdem ist die Adoption wieder in weite Ferne gerückt.

Eine Adoptionseignungsbestätigung wurde dem Paar anfangs verweigert, weil es als Adoptiveltern nicht geeignet sei. und dem Paar 3.500 Euro für die Privatgutachten und die Verfahrenskosten zu zahlen.

Das Land Oberösterreich berief gegen das Urteil, weshalb sich nun das Landesgericht mit dem Fall beschäftigte. Das Landesgericht bestätigte jedoch das Urteil und verwarf die Berufung.

Prozess geht vor das Oberste Gericht

Das Urteil wurde aber geändert: Dem Paar steht nun nur mehr ein Schadensersatz von 2.000 Euro und der Kostenersatz für das Verfahren zu. Skurril wird es jedoch bei der Adoptionsbewilligung.

Zwar habe das Paar Recht, aber eine Adoptionsbewilligung könne nicht vom Land eingefordert werden, so das Gericht. Damit dürfen die Eltern noch immer kein Kind adoptieren. Der Prozess geht in die nächste Runde - und zwar vor den Obersten Gerichtshof.