Love

Das heimliche Abstreifen des Kondoms ist strafbar

Stealthing: Wer beim Sex ohne Wissen der Partnerin das Kondom abstreift, begeht ein schweres Vergehen. So entschied jetzt ein deutsches Gericht.

Teilen
"Stealthing" befindet sich noch in einer rechtlichen Grauzone. Findet der Geschlechtsverkehr einvermehmlich statt, mit der Prämisse, ein Kondom zu verwenden, kann das Entfernen davon ein strafbarer Akt sein.
"Stealthing" befindet sich noch in einer rechtlichen Grauzone. Findet der Geschlechtsverkehr einvermehmlich statt, mit der Prämisse, ein Kondom zu verwenden, kann das Entfernen davon ein strafbarer Akt sein.
istock

Wer beim Sex heimlich das Kondom abstreift, kann strafrechtlich einen sexuellen Übergriff begehen. So entschied jetzt das Berliner Kammergericht und fällte damit ein wegweisendes Urteil.

Diese Praxis, die "Stealthing" genannt wird, hatte ein inzwischen 38-jähriger Bundespolizist im jahr 2017 angewandt. Er hatte beim Sex mit einer 20-jährigen Polizeianwärterin das Kondom ohne ihr Wissen abgestreift und in die junge Frau ejakuliert. Der Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld verurteilt.

Juristisches Neuland

In diesem Fall hat das Gericht "Stealthing" für strafbar erklärt, jedoch nicht als Vergewaltigung bewertet. Der Grund: Es hätte sich um „keinen besonders schweren Fall“ gehandelt.

„Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt“, macht sich strafbar. So heißt es in § 177 im Strafgesetzbuch. Der Konsens war zwar vorhanden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ein Kondom verwendet wird. Die einvernehmliche Absprache galt nicht für Sex ohne Kondom.

Im Einzelfall könne Stealthing in Zukunft allerdings durchaus als Vergewaltigung bestraft werden, so das Urteil.