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Stefan Raab muss vor Gericht

TV-Liebling Stefan Raab (50) droht ein Klagestreit. Der Moderator hat schon seit geraumer Zeit Ärger mit einer Gastronomin.

Heute Redaktion
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    TV-Liebling Stefan Raab
    TV-Liebling Stefan Raab
    (Bild: Reuters)

    Gastronomin Raquel Martinez hat vor etwa zwei Jahren eine Tapas-Bar in einer Kölner Immobilie von Stefan Raab eröffnet. Nun sei allerdings die Lüftungsanlage in der Küche defekt und müsse umgehend ausgetauscht werden, da sie veraltet und marode sei. Vor gut zwei Monaten zog die 40-Jährige deshalb vor Gericht.

    "Die Anlage entspricht nicht mehr den gesetzlichen Richtlinien und stellt eine Gefährdung für meine Mitarbeiter dar", so die dreifache Mutter gegenüber "bild.de". "Mein Küchenchef ist bereits mehrmals kollabiert. Ich weiß nicht, wie es weitergehen soll."

    Raab soll Reparatur verweigern

    Die gebürtige Spaniern hält an ihrer Klage fest und der Kostenvoranschlag beläuft sich auf rund 119.000 Euro. Stefan Raab soll sich allerdings nach wie vor weigern, die Reparaturen durchführen zu lassen und dafür aufzukommen.

    Da mittlerweile auch die Gesundheit der Mitarbeiter in der Bar in Gefahr sei, folgte jetzt die Klage. Durch die mangelnde Lüftung würden die vom Gaskocher erzeugten Gase nicht mehr richtig aus der Küche abgezogen werden.

    Gerichtstermin im September

    Im September diesen Jahres werden die beiden Parteien daher vor Gericht persönlich aufeinander treffen. Das Kölner Landgericht müsse dann klären lassen, wie schwer die Defekte sind und ob Raab für die Kosten der Renovierung aufzukommen habe.

    Des Weiteren soll der TV-Comedian auch den Mietvertrag mit der Gastronomin gekündigt haben. In dem Interview erklärte die Klägerin außerdem: "Ich kann nicht zuschauen, wie meine Existenz ruiniert wird. Ich trage auch Verantwortung für meine Mitarbeiter. Ich hoffe, Herr Raab sieht sein Verschulden noch ein."

    Für die Beteiligten bleibt zu hoffen, dass es in dieser Angelegenheit schnell zu einer Einigung kommt und eine zufriedenstellende Lösung für beide Parteien gefunden werden kann.

    (ek)