Österreich

Steinadler abgeschossen: Weitere Geldstrafe

Heute Redaktion
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Bild: ZOOM-Tirol

Nach dem Abschuss eines Steinadlers im Tiroler Ötztal im Juni 2012 hat der Prozess gegen einen 28-jährigen Landwirt am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht mit einem Schuldspruch geendet. Der Angeklagte wurden wegen Tierquälerei und vorsätzlicher Schädigung des Tierbestandes zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro verurteilt. Bereits im Februar endete ein Prozess mit einer Diversion in Höhe von 2.000 Euro.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 28-Jährige hatte sich vor Gericht schuldig bekannt, jedoch beteuert, dass er mit dem Schuss ein fliehendes Rehkitz geschützt habe.

Auch sei es möglich, dass ein Querschläger das Tier getötet habe. Ein Mitglied einer deutschen Wandergruppe, die zum Zeitpunkt des Vorfalls vor Ort war, gab laut "ORF Tirol" jedoch an, ein Rehkitz weder gesehen noch gehört zu haben.

Mitten im Vogelschutzgebiet

Mit dem Abschuss des Adlers hatte der 28-Jährige laut Gericht mindestens 20 Prozent des Brutvorkommens der Steinadler im europäischen Vogelschutzgebiet "Ötztaler Alpen" beeinträchtigt. Die Jagdkarte sei dem Bauer bereits im September entzogen worden.

Im Februar hatte ein Prozess gegen den Landwirt vorerst mit einer geendet. Dem Staatsanwalt war diese Diversion zu milde. Er erhob dagegen Beschwerde, weil das Urteil seiner Meinung nach ein zu positives Signal gewesen wäre, hieß es in dem Bericht.