Das Landesgericht Leoben wies einen 31-jährigen Steirer in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein, weil er einen Wirten mit zwei Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte.
Der Angeklagte war im April 2016 längere Zeit vor dem Eingang einer Pizzeria in Kapfenberg gestanden, ohne etwas zu konsumieren. Als der Wirt ihn aufforderte, den Platz zu räumen, drohte er "Ich bring' dich um!"
Der 46-jährige Gastronom drehte sich um und wollte weggehen, als der Angreifer ein mitgebrachtes Küchenmesser zückte und von hinten zwei Mal zustach. Dabei durchtrennte er eine Rippe seines Opfers und verletzte eine Schlagader.
Trotz der schweren Verletzungen gelang es dem Wirten und einem Kellner, den 31-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Eine Not-Operation rettete dann das Leben des Gastronomen.
Vor Gericht weigerte sich der Angeklagte, eine Aussage zu machen. Beim Polizeiverhör hatte er noch angegeben, betrunken gewesen zu sein und das Messer nur zufällig dabei gehabt zu haben. Da der Täter als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, gibt es formal auch keine Verurteilung sondern eben die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.