Österreich

Steirer zahlte Strafe in Raten von 17 Cent

Der Spaß kam den 55-Jährigen teuer zu stehen. Für die mutwillige Inanspruchnahme der Behörde wurde eine weitere Buße über ihn verhängt.

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Der Mann hatte eine Grazer Parkstrafe über zehn Tage verteilt in 17 Teilbeträgen in der Höhe von 0,17 Euro bis 4,22 Euro eingezahlt. Er hatte sich geärgert und wollte sich dafür bei den Beamten revanchieren. Diese verhängten für sein Verhalten eine zusätzliche Strafe, die der Unabhängige Verwaltungssendat jetzt bestätigt hat. Gegen diese "Mutwilligenstrafe" gibt es kein Rechtsmittel mehr.

Bis über 726 Euro möglich

Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) sieht im Paragraf 35 vor, dass "gegen Personen, die unter anderem offenbar mutwillig die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nehmen", eine Strafe von bis zu 726 Euro verhängt werden kann. Der UVS begründete seine Entscheidung: "Mutwillig nimmt die Behörde in Anspruch, wer sich in dem Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt. Ein derartiger Vorwurf ist nur dann gerechtfertigt, wenn für das Verhalten der Partei nach dem Gesamtbild der Verhältnisse keine andere Erklärung bleibt."

Trotzdem nur 80 Euro Strafe

Der Südsteirer sei sich laut UVS bewusst gewesen, dass durch die "kontraproduktiv vielfache Überweisung von Kleinstbeträgen ein erhöhter Behördenaufwand" verursacht wurde. Deshalb muss er nun ein zweites Mal bezahlen - 80 Euro und diesmal hoffentlich mit nur einer Überweisung.