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Sterbehelfer werden in der Schweiz jetzt bezahlt

Personen, die andere Menschen in den Tod begleiten, erhalten in der Schweiz künftig eine Entschädigung.

Heute Redaktion
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Während Sterbehilfe in Österreich verboten ist, sind Freitodbegleitungen in der Schweiz nicht strafbar. So sind in dem Land mehrere Sterbehilfeorganisationen aktiv – darunter der Verein Exit.

Bislang haben die Sterbehelfer von Exit ehrenamtlich gearbeitet. Das ändert sich jetzt, wie Recherchen der Schweizer "SonntagsZeitung" ergeben.

Exit-Präsidentin Saskia Frei schreibt im aktuellen Mitgliedermagazin, die Organisation habe "neue angemessene und faire Entschädigungen" für Sterbehelfer eingeführt. Wie hoch die Entschädigungen ausfallen, will Sprecher Jürg Wiler auf Anfrage der "SonntagsZeitung" nicht sagen.

Entlohnen und entlasten

Laut Wiler arbeiten die Sterbehelfer weiterhin freiwillig, stehen aber in einem Auftragsverhältnis mit Exit. Sie würden pauschal pro Fall entschädigt. "Nachweisbar überdurchschnittlicher Aufwand" werde mit einer "adäquaten Zusatzentschädigung nach Aufwand" abgegolten.

Er begründet den Schritt mit dem gestiegenen Aufwand für die Sterbehelfer, der schon seit längerer Zeit das Ausmaß einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit übersteige. Viele Menschen hätten keinen Hausarzt mehr, was die Abklärungen für viele Freitodbegleitungen zusätzlich erschwere.

Exit will Sterbehelfer nicht nur entlohnen, sondern auch entlasten. Die größte Sterbehilfeorganisation der Schweiz will ein sogenanntes Abklärungsteam aufbauen. Dieses soll bei "komplexen oder unklaren Fällen" entscheiden, ob die Bedingungen für eine Sterbe­hilfe gegeben sind. Die Mitglieder dieses Teams will Exit - wie die Sterbehelfer - vorab aus dem Gesundheitsbereich rekrutieren.

Neben der Schweiz erlauben auch die Niederlande, Belgien und Luxemburg Freitodbegleitungen unter bestimmten Auflagen.

(roy/jbu)