Niederösterreich

Sterbehilfe für Frau! Keine Haft für Freundin (48)

Mit der Mindeststrafe kam eine 48-Jährige in Wr. Neustadt davon: Sie hatte ihrer chronisch kranken Freundin (48) Tabletten besorgt. 

Der Prozess fand am Gericht in Wr. Neustadt statt.
Der Prozess fand am Gericht in Wr. Neustadt statt.
Heute

Wegen Mitwirkung an einer Selbsttötung musste eine 48-Jährige am Donnerstag in Wr. Neustadt auf die Anklagebank. Die 48-Jährige war vor rund 24 Monaten ins Haus ihrer Freundin in NÖ gezogen, die stark übergewichtige Bekannte litt an einer chronischen Darmerkrankung (Morbus Crohn). 

Freundin kümmerte sich rührend

Nur die 48-Jährige habe sich um die Kranke gekümmert, die schwer Bediente habe das Haus kaum verlassen, via Dating-Apps Männer kontaktiert und Alkohol getrunken. Ein Video-Bekannter, ein Mann aus Afrika, hielt offenbar den Lebensmut der Kranken aufrecht, wollte sie angeblich heiraten. Doch dann soll er Afrikaner gestorben sein, die Kranke verlor jeglichen Lebensmut.

Ab diesem Tag soll die Verstorbene nur noch von Suizid gesprochen haben. An jenem verhängnisvollen Tag habe die 48-Jährige die Medikamente besorgt und dann die Hand ihrer Freundin gehalten, bis sie eingeschlafen war.

Verdächtig war allerdings das kurz davor geänderte Testament: Denn nicht die Patentochter, sondern der Sohn erbte laut Testament das renovierungsbedürftige Haus. In einem Abschiedsbrief wurde die 48-Jährige als Seelenverwandte beschrieben und die Verstorbene erklärte auch den Sinneswandel beim Testament. Die kriminalpolizeilichen Erhebungen samt Obduktion ergaben keine Auffälligkeiten. 

Somit verhängte der Richter die Mindeststrafe von sechs Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Suizidgedanken? Holen Sie sich Hilfe, es gibt sie.

In der Regel berichten wir nicht über Selbsttötungen - außer, Suizide erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.

Wenn Sie unter Selbstmord-Gedanken, oder Depressionen leiden, dann kontaktieren Sie die Telefonseelsorge unter der Nummer 142
täglich 0-24 Uhr