Österreich repariert nach Aufforderung der OECD ein Gesetz, das die Verfolgung von ausländischen Steuersündern verhindern soll. Die heimischen Banken dürfen betroffene Kunden nicht informieren, dass eine Behörde angefragt hat bzw. eine Kontoöffnung bevorsteht.
Der Umgang mit ausländischen Steuersündern hat Österreich vor allem von Seiten der OECD viel Kritik eingebracht. Die österreichischen Banken waren dem Vorwurf ausgesetzt, durch "Notifikationspflichten" und Beeinspruchungen von Kontoöffnungen Ermittlungen bei der Jagd nach Steuersündern verzögert zu haben.
Beschluss Ende Mai
Bis Sommer soll dieses Vorgehen der Vergangenheit angehören. "Das Auskunftsbegehren und alle damit verbundenen Tatsachen und Vorgänge sind gegenüber Kunden und Dritten geheim zu halten", heißt es im neu gefassten Paragraf 4 im Amtshilfedurchführungsgesetz. Die neue Regelung hat am 29. April als Teil des Budgetbegleitgesetzes den Ministerrat passiert und soll Ende Mai im Parlament beschlossen werden.
Sonja Steßl, SPÖ-Staatssekretärin im Finanzministerium, sieht damit das Verschieben von Geldern in Steuersümpfe erschwert. Österreich habe sich entschlossen, beim Kampf gegen Steuerbetrug vorn mit dabei zu sein. "Da kommt es auf jeden Schritt an", so Steßl zu dem Gesetzesplan.
Verschieben in Steueroasen soll verhindert werden
Weil bei ausländischen Amtshilfeanfragen an österreichische Banken die betroffenen Kontoinhaber nicht mehr informiert werden müssen, werde verhindert, dass wegen zeitintensiver Formalitäten Gelder noch schnell ins Ausland bzw. in eine Steueroase verschoben werden könnten. Ein "rechtzeitiges Verstecken" sei somit nicht mehr möglich.
Im Staatssekretariat wird darauf verwiesen, dass die Maßnahme die Amtshilfe betrifft, die aus dem Ausland angefordert wird. Wird ein Finanzstrafverfahren von den österreichischen Behörden eingeleitet, werde man als Österreicher ohnehin informiert.