Wirtschaft

Neue Home-Office-Regelung bringt dieses Steuer-Zuckerl

Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer Wien, schildert bei Puls24 die Neuerungen bei der Homeoffice-Regelung.

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Das neue Homeoffice-Paket regelt die Tätigkeit zuhause, sprich in der Wohnung oder in einem Haus. Es muss sich aber nicht um den eigenen Hauptwohnsitz handeln. 
Das neue Homeoffice-Paket regelt die Tätigkeit zuhause, sprich in der Wohnung oder in einem Haus. Es muss sich aber nicht um den eigenen Hauptwohnsitz handeln. 
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Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer Wien, erklärt im Puls24-Interview mit Sabine Loho die neuen Regeln für das Homeoffice.

 Wann spricht man überhaupt von Homeoffice?

Das neue Homeoffice-Paket regelt die Tätigkeit von zuhause, sprich in der Wohnung oder in einem Haus. Hierbei muss es sich aber nicht zwingend um die Adresse handeln, an der man gemeldet ist. Es kann auch ein Nebenwohnsitz sein, von dem aus man arbeitet, oder etwa die Wohnung des Lebensgefährten oder eines nahen Verwandten.

"Es geht einfach darum, dass das ein privater Wohnbereich sein muss, in dem ich mich regelmäßig aufhalten sollte." Hierbei müsse eine gewisse Regelmäßigkeit der Homeoffice-Tätigkeit dahinter sein, damit man in diese Rahmenbedingungen, die nun beschlossen wurden, hinein passen, erklärt der Jurist.

Die Regelung umfasst also etwa Personen, die beispielsweise ein Mal wöchentlich im Homeoffice tätig sind, nicht aber Personen, die ein Mal in ein paar Monaten aus dem Homeoffice aus arbeiten. 

Top-Jurist Philipp Brokes (AK Wien) im Puls24-Interview
Top-Jurist Philipp Brokes (AK Wien) im Puls24-Interview
Screenshot Puls24

 Homeoffice am Strand?

In letzter Zeit sorge laut dem Juristen aber die Frage für Verwirrung, ob man seine Arbeit etwa auch vom Strand aus verrichten kann. "Man muss das Paket so sehen: Einerseits wurde eine arbeitsrechtliche Komponente geschaffen. Andererseits wurde ein steuerrechtliches Zuckerl in das Gesetz aufgenommen."

Arbeitsrechtlich könne man mit seinem Arbeitgeber alles absprechen, führt Brokes aus. Demnach könne man seine Arbeit auch vom beispielsweise Schanigarten oder Strand aus machen, solange der Arbeitgeber mitspielt. 

Jedoch könne man die steuerrechtliche Komponente dieser Regelung "nur dann zu seinem Vorteil nutzen, wenn tatsächlich 'privater Wohnbereich' vorliegt, in dem ich tätig bin." Die steuerlichen Erleichterungen könne man im Falle des Homeoffice vom Strand aus "damit für sich nicht in Anspruch nehmen".

 Geregelte Arbeitszeiten

Hinsichtlich des Arbeitszeit- und des Arbeitsruhe-Gesetzes gebe es jedoch keine Änderungen, schildert der Jurist. "Das, was bisher auch vereinbart war, das gilt weiterhin im Homeoffice." Prinzipiell müssten aber etwaige kurze Unterbrechungen - wie etwa, um die Kinder von der Schule zu holen, kurz einkaufen zu gehen, etc. - extra vereinbart werden.

"Das heißt, ich nehme aus meinem Büro bestehende Arbeitszeit-Regelungen mit. Wenn ich aber im Homeoffice aufgrund der Gegebenheiten einfach etwas Flexibleres benötige, muss ich das mit dem Arbeitgeber vereinbaren - und zwar schriftlich."  Hierbei handelt es sich um eine Neuerung. 

 Steuerliche Erleichterungen

"Wenn ich mit meinem Arbeitgeber Homeoffice vereinbare, ist er gesetzlich verpflichtet mir alle Arbeitsgeräte zur Verfügung zu stellen." Hier ändere sich nichts. Allerdings könne es vorkommen, dass der Arbeitgeber darum bittet beispielsweise den eigenen Laptop zu verwenden.

"Das ist zwar möglich, aber dann ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, mir einen angemessenen Kostenersatz zu leisten." Hier einigt man sich auf eine pauschale Summe, die vertraglich festgehalten wird, schildert der Jurist. Kurzgefasst: 

"Gibt mir der Arbeitgeber keine Geräte und ich verwende private oder schaffe sie an, ist er verpflichtet, seinen Teil zu den Kosten beizutragen."

Bezüglich der steuerlichen Erleichterungen erklärte der Jurist, dass ein Arbeitnehmer alles, was er für seine Tätigkeit benötigt, von Werbungskosten absetzen kann. Daran ändert sich nichts. Ganz neu hingegen sei, dass alle Anschaffungen für eine ergonomische Arbeitsplatzausgestaltung - sprich bestimmte Sessel, Schreibtische, die dem Stand der Technik entsprechen, "damit es nicht mehr der Küchentisch ist i im letzten Jahr" - um bis zu 300 Euro im Jahr steuerlich abgesetzt werden können.

 "Ganz wichtig ist hier, die Rechnungen aufzubewahren - übrigens auch rückwirkend bis zu einem Teil für das Jahr 2020 möglich."

Brokes: "Wesentliche Verbesserung"

Zusätzlich gilt jeglicher Kostenersatz, den man vom Arbeitgeber für die Arbeit im Homeoffice erhält, bis zu 3 Euro pro Tag und in Summe bis zu 300 Euro im Jahr als steuer- und beitragsfrei. Bekommt man auf der Lohnabrechnung einen Kostenersatz für Homeoffice in Brutto ausgewiesen, fließt der Betrag in selber Höhe direkt auf das Konto. "Das ist eine wesentliche Verbesserung zur bisherigen Rechtslage", so Brokes.

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