Politik

Steuerreform macht "Dreckschleudern" teurer

Die Regierung will als Teil ihrer Steuerreform auch Umweltmaßnahmen umsetzen. Nun ist im Detail bekannt, wie das aussehen soll.

Heute Redaktion
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Der ersten Teil der türkis-blauen Steuerreform geht in Begutachtung. Jetzt wird auch bekannt, wie die konkreten Maßnahmen in Sachen Klimaschutz aussehen.

Erneuerbare Energie und Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß sollen steuerlich begünstigt werden. Die Regierung rechnet mit einer Entlastungswirkung im Ausmaß von rund 55 Millionen Euro.

Anreize statt Verbote

"Unser zentrales Anliegen dabei ist es, anstelle von neuen Verboten, Anreize für umweltschonendes Verhalten einzuführen", so Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP). "So werden etwa umweltfreundliche Autos günstiger. Damit profitieren letzten Endes sowohl die Steuerzahler als auch die Umwelt."



Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ergänzt: "Das sind weitere wichtige Schritte in Richtung einer Ökologisierung unseres Steuersystems. Wir haben schon zahlreiche Maßnahmen bei der Förderung der E-Mobilität oder beim Ausstieg aus Ölheizungen gesetzt, weitere Maßnahmen für mehr Klima- und Umweltschutz werden folgen."

Steuern fallen weg

Derzeit besteht eine Steuerentlastung für selbst erzeugte und selbst verbrauchte elektrische Energie aus erneuerbaren Energieträgern bis zu einer bestimmten Menge. Künftig wird die Erzeugung von selbst verbrauchtem Strom mittels Photovoltaikanlagen komplett von der Eigenstromsteuer befreit.



Bisher unterliegen Wasserstoff (als Treibstoff) und Biogas dem Mineralölsteuergesetz. Diese Rohstoffe werden künftig komplett steuerfrei.



Zudem werden künftig E-Bikes für Firmen umsatzsteuerfrei. Gleichzeitig fällt für Mitarbeiter bei der Privatnutzung eines solchen E-Bikes kein Sachbezug mehr an. Die neue Regelung gilt auch für Elektro-Motorräder.

Umweltfreundliche Autos begünstigt

Ab 2020 werden Kraftfahrzeuge mit geringem CO2-Ausstoß steuerlich begünstigt oder weiter befreit. Die Steuerbelastung soll zu jenen Fahrzeugen verlagert werden, die einen überdurchschnittlich hohen CO2-Ausstoß verursachen.



Ab 2020 sind bei der Neuzulassung von PKWs auch der CO2-Ausstoß und der Wert der Motorleistung des Verbrennungsmotors für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer relevant. Fahrzeuge mit überdurchschnittlich hohem CO2-Ausstoß unterliegen künftig einer höheren Belastung. Hybrid-PKWs und PKWs mit unterdurchschnittlichem CO2-Ausstoß sind weiterhin begünstigt.

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