Während im Fall Komani ein mögliches Happy End in Sicht ist - siehe Seite 8 -, steht in Steyr neuerlich eine gut integrierte Familie vor der Abschiebung. Diesmal sei der Magistrat allerdings nicht an die Empfehlung der Sicherheitsdirektion gebunden, betont Bürgermeister Gerald Hackl. Die fünf Kurden dürfen also noch hoffen
Déjà-vu-Erlebnis für viele Steyrer: Wieder soll eine bestens integrierte Familie das Land verlassen müssen, neuerlich besuchen die Kinder - im Alter von 8, 10 und 11 Jahren - die kleine Wehrgrabenschule. Besonders pikant: Die jüngste Tochter der Kurden kam sogar in Österreich zur Welt!
Diesmal habe ich aber große Hoffnung, dass die Familie Varis in Steyr bleiben kann, sagt Erich Schlagitweit, der für die Aktion Komani come home den Fackelzug durch Steyr organisiert hatte. Erstens entscheide diesmal der Magistrat, da die illegale Einreise schon vor dem 1. Mai 2004 erfolgte, zudem werde der aktuelle Bescheid der Fremdenpolizei von der Familie Varis beeinsprucht.
Durch den Antrag auf humanitäres Bleiberecht können die fünf Kurden bis zum Bescheid des Magistrats vorläufig auch nicht abgeschoben werden. Hackl: Wir haben die Gründe, die für ein Bleiberecht sprechen - gute Integration, möglicher Job für den Vater - an die SID übermittelt. Jetzt warten wir auf deren Stellungnahme!
Gerald Winterleitner