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Mordversuch mit Strom an Ehefrau: Elf Jahre Haft

Heute Redaktion
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Wegen Mordversuchs an seiner Ehefrau stand Robert M. (75) vor Gericht.
Wegen Mordversuchs an seiner Ehefrau stand Robert M. (75) vor Gericht.
Bild: Harald Dostal

Mordversuch oder Unfall? Darüber mussten Dienstag die Geschworenen in Steyr entscheiden. Ein Mann soll versucht haben, seine Ehefrau mit Strom zu töten.

Skurril schon der Auftritt des Angeklagten am ersten Prozesstag: Robert M. (75) trug einen blauen Anzug – und eine blaue Strickmütze. Sein Gesicht verbarg er hinter einem Tablet.

Ihm wurde vorgeworfen, dass er seine Ehefrau (64) mit Strom töten wollte. Für Staatsanwalt Hans-Jörg Rauch ein klarer Mordversuch. Für den Angeklagten hingegen ein Unfall. Das beteuerte er schon am ersten Prozesstag. Alles sei unabsichtlich passiert.

Bei dieser Version blieb er auch am heutigen zweiten Prozesstag. Er gab zwar zu, seine Ehefrau im Jänner 2016 im Bad des gemeinsamen Hauses in Dietach (Bez. Steyr-Land) gestromt zu haben. Allerdings: Nur zufällig. Erstens habe er nur zufällig das falsche Stromkabel genommen. Nämlich nicht das normale Verlängerungskabel, sondern eines mit zwei Steckern, wie man es etwa bei Gartengeräten verwendet. Dann will er zufällig gestolpert sein. Und dadurch schließlich seine Ehefrau mit dem Kabel zufällig berührt haben.

Etwas viele Zufälle …

Und zumindest zwei davon konnte auch der Sachverständige widerlegen. Denn: Den Verletzungen (Strommarken unter den Achseln) des Opfers nach zu urteilen, sei die Berührung keinesfalls nur flüchtig durch ein zufälliges Stolpern gewesen. Und der Elektrotechniker stellte auch klar, dass die Strom-Attacke auf jeden Fall lebensgefährlich war.

Motiv soll übrigens laut Ermittlungen eine neue Liebe zu einer 30 Jahre jüngeren Frau gewesen sein. Das wiederum bestritt der Verteidiger Oliver Plöcklinger: "Mein Mandant hätte sich auch scheiden lassen können."

Spätnachmittags zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück, noch am Abend dann das Urteil durch Richterin Christina Forstner: elf Jahre Gefängnis wegen Mordversuchs – nicht rechtskräftig.

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