Österreich

Stieftochter missbraucht: Anklage liegt vor

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: DPA

Im Fall des 33-jährigen gebürtigen Wieners, der im Vorjahr im Bezirk Güssing seine zwölfjährige Stieftochter geschwängert hat, liegt nun die Anklage der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vor.

, liegt nun die Anklage der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vor.

Dem Mann wird schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Vernachlässigen einer Unmündigen vorgeworfen.

Bis zu 15 Jahre Haft möglich

Da die sexuellen Übergriffe eine Schwangerschaft zur Folge hatten, kommt laut Strafgesetzbuch eine strafverschärfende Bestimmung zum Tragen. Dem Angeklagten droht damit bei einem Schuldspruch eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.

Mutter auch angeklagt

Neben dem Stiefvater hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt auch die Mutter der Zwölfjährigen zur Anklage gebracht. Ihr legt die Anklagebehörde Vernachlässigen einer Unmündigen zur Last. Bei den Erhebungen ist man auch der Frage nachgegangen, ob sie zwischen der Geburt des Babys und der Einlieferung ins Krankenhaus zu lange gewartet und dadurch der Tochter nicht ausreichend geholfen hat.

3 Tage zwischen Geburt und Spital

Das minderjährige Mädchen hatte das vom Stiefvater gezeugte Kind im November 2013 zuhause zur Welt gebracht. Vom Zeitpunkt der Entbindung bis zu ihrer Einlieferung ins Krankenhaus vergingen drei Tage, was laut einem Gutachten gesundheitliche Folgen für die Zwölfjährige hatte. Sie soll eine Infektion davongetragen haben. Weil die Mutter damit ihre Verpflichtung zur Fürsorge der Minderjährigen gegenüber gröblich vernachlässigt und dadurch - wenn auch nur fahrlässig - deren Gesundheit bzw. körperliche Entwicklung beträchtlich geschädigt haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft auch die Bestrafung der Frau.

Beschuldigter schon amtsbekannt

Der 33-Jährige, der sich regelmäßig an seiner Stieftochter vergangen haben soll, war der Justiz seit 1999 als Sex-Täter bekannt. Der - mittlerweile längst aufgelöste - Wiener Jugendgerichtshof hatte damals ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen gegen den gebürtigen Wiener geführt. Das damalige Opfer war ein am 30. Juni 1989 geborenes Mädchen. Der Täter entging einer Verurteilung: Der Jugendgerichtshof stellte das Verfahren unter Setzung einer zweijährigen Probezeit und der Weisung, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, ein.

Kinder verwahrlost

Der Mann lebte in weiterer Folge im Burgenland, wo er 1998 eine Frau kennenlernte, die zwei Töchter aus einer vorangegangenen Beziehung mit in die Beziehung brachte. 2001 heiratete das Paar. Im selben Jahr wurden den beiden die Mädchen abgenommen, da die 1994 und 1997 zur Welt gekommenen Kinder einen verwahrlosten und vernachlässigten Eindruck machten. Sie kamen in ein Kinderwohnheim der Stadt Wien, durften aber alle 14 Tage jeweils von Freitag bis Sonntag die Mutter besuchen.

Wochenenden genutzt

Während dieser Wochenenden soll sich der Stiefvater, der sich mit seiner Frau im Bezirk Oberwart niedergelassen hatte, ab Herbst 2005 regelmäßig an dem älteren Mädchen vergangen haben, indem er sich nachts, wenn seine Frau schlief, an die Zehnjährige heranmachte. Bis zum März 2006 vergriff er sich an der Schülerin, wobei er sie mit Drohungen zur Duldung der Handlungen und zum Stillschweigen zwang. Er werde - sollte sie etwas sagen - ihr und der Mutter "etwas antun", gab der Mann dem Mädchen zu verstehen.

Betreuerin roch Lunte

Dieser Missbrauch flog auf, weil eine Betreuerin im Kinderheim bemerkte, dass sich bei Zusammentreffen der Kinder mit den Eltern die Zehnjährige den Umarmungen des Stiefvaters mit äußerstem Widerwillen zu entziehen versuchte und eine abwehrende Körperhaltung einnahm. Sie fragte nach, das Mädchen erzählte schließlich, was ihr widerfahren war.

Im Jänner 2013 wurde der Mann dafür vom Landesgericht Eisenstadt zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts leistete Ende November einer dagegen eingebrachten Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge und hob die Strafe "wegen des geringen Alters des Opfers" um ein halbes Jahr an.

Nur wenige Tage zuvor war öffentlich bekannt geworden, dass sich der Mann auch an der Tochter seiner nunmehrigen Partnerin vergangen hatte, nachdem die Zwölfjährige zuhause allein ein Baby zur Welt brachte. Die Minderjährige und ihr Kind sind mittlerweile bei einer Pflegefamilie untergebracht. Ob die Anklage gegen den 33-Jährigen und die mitangeklagte Mutter des Mädchen rechtskräftig wird, entscheidet sich in den nächsten zwei Wochen. Die Verteidiger haben 14 Tage für allfällige Einsprüche gegen die Anklageschrift Zeit.

;