Finale im Mordprozess gegen ein junges Quartett in Wr. Neustadt: Zwei junge Männer und zwei Burschen mussten heute in Wr. Neustadt wegen Mordversuches bzw. Beihilfe zum Mordversuch auf die Anklagebank.
Ein 19-jähriger Ungar soll in Wiener Neustadt versucht haben, seinen verhassten Stiefvater (60) zu töten, drei Bekannte Kumpel (15, 17, 24), allesamt aus sehr heiklen Verhältnissen, standen Schmiere bzw. sollen den Hilfsarbeiter unterstützt haben.
Die Beziehung zwischen dem 19-Jährigen und dem 60-Jährigen war stets schwierig, als dann der Stiefvater angeblich die Schwester des Angeklagten sexuell belästigt haben soll, sollen die vier Angeklagten ein Mordkomplott geschmiedet haben.
Mit einem Messer und einem Nudelholz soll der Ungar am 15. Mai schließlich seinen Stiefvater in dessen Garage in Wiener Neustadt besucht haben. Fünf Mal soll er auf das Opfer eingestochen haben - ein Stich ging in die Leber, ein Stich öffnete die Bauchhöhle. Nur dem raschen Handeln der Ersthelfer am Tatort, die mit Handtüchern und Putzfetzen die Blutung stillten, und einer Notoperation verdankt der 60-Jährige sein Leben.
Laut Angeklagtem hätte er das 30 Zentimeter lange Messer und das Nudelholz indes nur aus Schutz und Verteidigung mitgehabt. Der dreifach vorbestrafte 19-jährige Vater eines Kleinkindes lg ggab beim Prozess an, niemals eine Tötungsabsicht gehabt zu haben. Die drei Mitangeklagten bekannten sich ebenfalls nicht schuldig, obwohl der Staatsanwalt in seinem Plädoyer von der Mittäterschaft des Trios überzeugt war.
Der Prozess dauerte auch am dritten Prozesstag bis am Abend, erst dann fielen die Urteile: 15 Jahre Haft für den 19-Jährigen (Höchststrafe in diesem Fall 20 Jahre; Anm.: junger Erwachsener grundsätzlich bis 15 Jahre Haft bei Mord/Mordversuch, aber Vorstrafen, daher Höchststrafe bis zu 20 Jahre). Ebenfalls 15 Jahre Haft kassierte der 24-Jährige. Er soll den 19-Jährigen maßgeblich motiviert und unterstützt haben.
Der 15-jährige, von Tina Menda (Kanzlei Mathias Burger) vertretene Bursche fasste zwölf Monate bedingte Haft wegen Beitrag zur absichtlich schweren Körperverletzung aus (ihm wurde geglaubt, dass er nicht von einem Mordversuch ausgegangen war). Auch der 17-Jährige kam mit einem Jahr bedingter Haft davon - alle Urteile sind allerdings nicht rechtskräftig.