Österreich

Stiefvater von Cain wegen Mordes angeklagt

Heute Redaktion
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Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wird den Tatverdächtigen im Fall Cain wegen Mordes anklagen. Der Verteidiger des 26-Jährigen zeigt sich überrascht und will möglicherweise Einspruch einlegen.



Cain (3) war am 8. Jänner 2011 von seinem Stiefvater so schwer misshandelt worden, dass er im Spital seinen Verletzungen erlag. Für die Anklagebehörde ein Mordfall, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Heinz Rusch, dem ORF Vorarlberg sagte.

Edgar Veith, Verteidiger des Angeklagten, sieht das anders. Der Anwalt zeigt sich von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft überrascht. Sein Mandat, so Veith, habe ohne Tötungsvorsatz gehandelt, es sei also kein Mord. Infrage komme stattdessen Quälen einer unmündigen Person mit Todesfolge, ein Delikt mit einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren.

Wann der Prozess startet, steht noch nicht fest. Veith überlegt, Einspruch einzulegen gegen die Entscheidung der Staatsanwälte. Zudem sieht er seinen Mandanten wegen der Medienberichterstattung Vorverurteilungen ausgesetzt; daher regt er an, den Prozess in ein anderes Bundesland verlegen zu lassen.