Hitlergruß vor Polizisten

"Stolzer Nazi" – Mann (40) muss zwei Jahre in Haft

Mit einem Hitlergruß und einem Tattoo mit SS-Totenkopfsymbol öffnete ein 40-jähriger Tiroler der Polizei die Türe. Nun muss der Mann ins Gefängnis.

Newsdesk Heute
"Stolzer Nazi" – Mann (40) muss zwei Jahre in Haft
Dem Mann wurde am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gemacht.
PETER LINDNER / APA / picturedesk.com

Insgesamt elfmal stand ein 40-Jähriger bisher vor Gericht. Wegen Wiederbetätigungsdelikten und Körperverletzung musste der Mann bereits eine Haftstrafe absitzen und kam 2021 wieder auf freien Fuß. Am Mittwoch musste sich der Tiroler vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten – erneut wurde ihm Wiederbetätigung vorgeworfen. 

Zu Prozessbeginn erschien der Mann mit über die Stirn gezogener Kapuze. Da er angab, dass ihm Gesetze "scheißegal" sind, wurde er durch den Richter umgehend zurechtgewiesen. "Benehmen Sie sich angemessen oder ich schmeiße Sie hinaus", wird der Richter im ORF zitiert. 

"Tut mir alles wirklich leid"

Die Vorwürfe gegen den Tiroler wiegen schwer. Im Sommer des letzten Jahres wurde die Polizei aufgrund einer Lärmbelästigung durch laute Musik alarmiert. Den eintreffenden Beamten soll der Mann mit einem Hitlergruß entgegengetreten sein. Außerdem soll er ein Tattoo eines SS-Totenkopfsymbols zur Schau gestellt und den Polizisten erklärt haben, ein "stolzer Nazi" zu sein. 

Vor Gericht gab der Angeklagte an, dass er nichts gegen Juden habe. Lediglich Ausländer, die "unser Mädchen und Frauen vergewaltigen und töten" würden den Mann stören. Sein Tattoo konnte er aufgrund von Geldmangel bisher noch nicht entfernen lassen. "Es tut mir alles wirklich leid, ich kann es nur nicht rückgängig machen", erklärte der Tiroler laut dem ORF vor dem Richter. 

Vom Geschworenengericht wurde der Mann zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Er erbat sich zum Urteil Bedenkzeit. 

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    privat

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 40-jähriger Tiroler, der sich als "stolzer Nazi" bezeichnete und ein SS-Totenkopfsymbol-Tattoo trug, wurde zu zwei Jahren unbedingter Haft wegen Wiederbetätigung und Körperverletzung verurteilt
    • Der Mann wurde bereits elfmal vor Gericht gestellt und gab an, dass ihm Gesetze "scheißegal" seien
    • Trotzdem äußerte er vor Gericht Bedauern über sein Verhalten und bat um Bedenkzeit zur Entscheidung über das Urteil
    red
    Akt.