Österreich

Stornogebühr bei versäumtem Lokal-Tisch

Den Wirten sind sie ein Dorn im Auge: reservierte Tische, die leer bleiben. Nicht nur in der Luxus-Gastronomie werden Stornogebühren immer gängiger.

Heute Redaktion
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Es ist ärgerlich für einen Restaurantbesitzer, wenn der Tisch gedeckt und reserviert ist, die Gäste jedoch einfach nicht erscheinen. Oft bedeutet ein derartiges Verhalten des Kunden auch einen Verlust für den Wirt.

Daher greifen immer mehr Gastronomen zur Stornogebühr - wer einen Tisch reserviert, aber nicht erscheint oder zu kurzfristig absagt, soll dafür zahlen. Je nachdem, um welche Gruppengröße es sich handelt, hat man etwa ein bis drei Tage vor der Reservierung Zeit, diese noch kostenfrei zu stornieren.

Das Prinzip ist nicht neu - Stornogebühren kennt man beispielsweise von Friseur- und Kosmetikstudios oder auch Ärzten.

Innerhalb der Gastronomie kommt es auf das jeweilige Lokal an. In Wien sind es etwa 200 Gastronomen, die eine derartige Gebühr einheben. Genaue Zahlen zu den anderen Bundesländern liegen laut Michael Hardt vom Fachverband Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) nicht vor, so "orf.at".

Besonders effizient funktioniert das Einheben der Stornogebühr, wenn der Gast online seinen Tisch reserviert hat. Hier wird er sofort um Namen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Kreditkartennummer gebeten. Über diese nimmt der Gastronom die Stornogebühr ein.

Dabei legt jeder Gastronom die Höhe seiner Stornogebühr unterschiedlich fest. Einige Restaurants verrechnen ein Fixum von rund 20 Euro, andere ziehen einen Prozentsatz der entgangenen Einnahme ein. Das können laut dem Verein für Konsumentenschutz (VKI) bis zu 80 Prozent sein.

Ein Gast kann bei einer Reservierung prinzipiell immer davon ausgehen, dass diese bindend ist und als eine Art Vertrag gilt, der eingehalten werden soll. Auch, wenn bei der Reservierung keine Kreditkartennummer hinterlegt wird, hat der Kunde im Falle einer nicht wahrgenommenen Reservierung mit einer Ersatzgebühr zu rechnen.

Gratisstornos gibt es nur in den seltensten Fällen - und auch nur dann, wenn sie explizit als solche in den Geschäftsbedingungen angeführt sind.

Die WKÖ stärkt Gastronomen den Rücken. Vor allem bei Mehrfachreservierungen kämen die Wirte zum Handkuss: Manche Gäste reservieren für denselben Termin gleichzeitig in mehreren Lokalen ihren Tisch, um dann spontan zu entscheiden, auf welches sie am meisten Lust haben.

Prinzipiell kommen zwischen fünf und zehn Prozent der Gäste nicht, sagt Peter Dobcak aus der Wiener Wirtschaftskammer gegenüber dem ORF. "In der Innenstadt, wo mehr Geschäftsessen stattfinden, tritt das häufiger ein als in den Randbezirken, wo eher Familien zum Essen gehen. Aber ganz besonders weh tut das natürlich den kleinen Lokalen, die wenige Tische haben", so der Spartenobmann.

Hier wird die Regelung über Stornogebühren bereits seit Jahren als quasi selbstverständlich praktiziert. In der Mehrheit der gehobenen Lokale sind Reservierungen nötig, um überhaupt einen Tisch zu bekommen.

Laufkundschaft spielt dort daher kaum eine Rolle. Andererseits probieren es Kunden ohne Reservierung gar nicht mehr, dort einen Tisch zu bekommen, womit den dortigen Wirten oft keine Möglichkeit gegeben ist, leere Tische spontan zu besetzen.

Jetzt geht der Trend bei "normalen" Lokalen weiter. Immer mehr Wirte entscheiden sich für das Einheben einer Stornogebühr bei versäumten Tischen.

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