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Strache klagt Höchstrichter und will Widerruf nach "...

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Die FPÖ hätte die Anfechtung der Stichwahl vom 22. Mai bereits vor dem Wahlgang vorbereitet: Diese Behauptung in Interviews mit dem "Falter" und der "ZiB 2" bringt Verfassungsrichter Johannes Schnizer nun doch eine Klage der FPÖ ein.

 

Die FPÖ hätte die Anfechtung der Stichwahl vom 22. Mai bereits vor dem Wahlgang vorbereitet: Diese Behauptung in Interviews mit dem "Falter" und der "ZiB 2" bringt Verfassungsrichter Johannes Schnizer nun doch eine Klage der FPÖ ein.

und FPÖ fordern, dass Schnizer entsprechende Aussagen künftig unterlässt.

Außerdem soll er seine Behauptungen innerhalb von 14 Tagen sowohl im "Falter" als auch "in oder unmittelbar vor oder unmittelbar nach der Sendung 'Zeit im Bild 2'" widerrufen. "Die klagenden Parteien bewerten das Unterlassungsbegehren mit 33.000 Euro und die beiden Widerrufungsbegehren mit jeweils 1.000 Euro", heißt es in der Klagsschrift der Anwaltskanzlei Gheneff-Rami-Sommer, die "Heute" vorliegt.