Österreich

Strafdusche: 1 oder 10 Jahre Haft für den Vater

Heute Redaktion
Teilen

Der entsetzliche Tod der kleinen Leonie (2) geht ganz Österreich nahe. Jetzt ermittelt die Justiz, welche Schuld sie dem Vater anlasten wird, der sein Kind beim Duschen verbrüht hat - Fahrlässigkeit oder Quälerei.

Der entsetzliche Tod der kleinen Leonie (2) geht ganz Österreich nahe. Jetzt ermittelt die Justiz, welche Schuld sie dem Vater anlasten wird, der sein Kind beim Duschen verbrüht hat – Fahrlässigkeit oder Quälerei.

Seine Stimme stockt, er steht unter Schock und weiß nicht, wie sein Leben weitergehen soll, nachdem er seiner Tochter den Tod gebracht hat: Im "Heute"- Interview sprach Alex S. (26) erstmals darüber, dass er die kleine Leonie (2) mit kaltem Wasser anspritzen wollte, weil das Kind tobte – dabei aber vermutlich den falschen Hahn aufgedreht hatte. Erst am nächsten Tag habe sich gezeigt, dass Leonie schwer verletzt war. Da brachte der Vater das Mädchen ins Spital – aber es war zu spät.

Eine Tragödie haarsträubender Erziehung – und ein furchtbarer Fehler. Alex S. weiß es, dennoch gibt seine Version dem Fall eine entscheidende Wende.

Denn ursprünglich stand der Wiener in Verdacht, er habe sein Kind absichtlich unter heißes Wasser gestellt. Also laufen Ermittlungen wegen "Quälens einer unmündigen Person (mit Todesfolge)". Strafe: bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Gerichtsmediziner Wolfgang Denk hat die Verbrennungen des kleinen Opfers untersucht. Ist sein Gutachten mit den Angaben des Vaters vereinbar, erwartet dessen Verteidiger Roland Friis eine Anklage wegen "fahrlässiger Tötung". Strafdrohung: maximal ein Jahr Haft. Friis: "Es war ein Unfall."

Der Prozess wird’s zeigen.