Österreich

Strafdusche: Eltern der toten Leonie werden angeklagt

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Der Fall hielt das Land in Atem, nun ist nach 14 Monaten ein Prozess in Sicht. Am 25. Oktober 2014 hat der Wiener Alex S. (27) seine kleine Tochter Leonie (2) entsetzlich verletzt, sie starb nach einer heißen Dusche. Seitdem gibt es Diskussionen um verschiedene Gutachten zur Causa. Nun steht fest: Beide Elternteile werden wegen Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen angeklagt.

Der Fall hielt das Land in Atem, nun ist nach 14 Monaten ein Prozess in Sicht. Am 25. Oktober 2014 hat der Wiener Alex S. (27) seine , sie starb nach einer heißen Dusche. Seitdem gibt es Diskussionen um verschiedene Gutachten zur Causa. Nun steht fest: Beide Elternteile werden wegen Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen angeklagt.

Angeblich wollte der Vater das tobende Mädchen unter der Dusche kalt abspritzen. Doch Leonie geriet unter einen rund 72 Grad heißen Strahl. Zwei Wochen später starb das verbrühte Kind im Spital. Auf das "Quälen unmündiger Personen mit Todesfolge" stehen bis zu zehn Jahre Haft. "Aber ich bin doch kein Monster", . Seine Absicht sei eine kalte Strafdusche gewesen, was zwar haarsträubende Erziehung, aber kein Tötungsdelikt ist.

"Es war ein Unfall", meint Anwalt Roland Friis. Aber angesichts der breiten Empörung prüft die Staatsanwaltschaft alle Facetten der Schuldfrage genau. Überraschungen bisher: . Laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk kann Leonie auch an den (notwendigen) Medikamenten verstorben sein (Leberschaden). Fraglich ist noch, ob das Kind rechtzeitig ins Spital gebracht wurde.

Die Staatsanwaltschaft gab nun bekannt, dass die Eltern angeklagt werden. Das Strafausmaß würde beim Vater bis zu zehn Jahre Haft, bei der Mutter bis zu drei Jahre Haft betragen - die Anklage ist laut Staatsanwaltschaft aber noch nicht rechtskräftig.