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Strafe für Falschgänger in Pariser U-Bahn

Wer sich in Pariser U-Bahn-Stationen bewegt, sollte gut aufpassen, in welche Richtung er geht: Denn: In die falsche Richtung gehen, kostet 60 Euro!

Heute Redaktion
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In Pariser U-Bahnstationen muss man bei Benutzen eines Einbahneingangs in Gegenrichtung Strafe zahlen.
In Pariser U-Bahnstationen muss man bei Benutzen eines Einbahneingangs in Gegenrichtung Strafe zahlen.
Bild: picturedesk.com

Einheimische und Touristen sollten gut aufpassen, wohin sie in Pariser U-Bahn-Stationen laufen. Denn beim Benutzen eines "Einbahngangs" in Gegenrichtung droht ein Strafgeld.

Nachdem eine Frau laut Medienberichten 60 Euro zahlen musste, kritisierten zahlreiche Nutzer die Regelung nun in sozialen Netzwerken.

In U-Bahnstationen der französichen Hauptstadt sind die Gänge gekennzeichnet, um die Fahrgastströme bei einer Überfüllung zu lenken und Unfälle zu verhindern – einige davon sind Einbahngänge, also nur in eine Richtung zu benutzen.Einheimische und Toristen müssen gut aufpassen, in welche Richtung sie laufen, den wer einen Einbahngang in der Gegenrichtung benutzt, dem droht Strafe.

Schwangere ging in die falsche Richtung und musste zahlen

So geschehen vergangene Woche: Eine schwangere Frau war in der Metro-Station Concorde durch einen Gang in falscher Richtung gelaufen, um beim Umsteigen etwas Zeit zu sparen. Sie wurde kontrolliert und musste 60 Euro Strafe zahlen, berichtet französische Medien.

Der Kundendienst der Pariser Verkehrsgesellschaft RATP verteidigt die Bußgelder für "Falschgänger". "Auch Autofahrern, die eine Einbahnstraße in der Gegenrichtung benutzten, drohe eine Strafe, heißt es auf Twitter.

Übrigens: Die meisten U-Bahn-Gänge in Paris sind in beiden Richtungen zu benutzen. Falls Gänge in einer Richtung gesperrt sind, wird dies üblicherweise mit einem Schild und einem rot-weißen Symbol gekennzeichnet. (isa)