Österreich

Strafe für Foltermord an Nebenbuhler bestätigt

Heute Redaktion
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Ein mittlerweile 21-jähriger Mann, der in der Nacht auf den 2. Mai 2011 den neuen Partner seiner Ex-Freundin entführt, zum Alberner Hafen gebracht und dort ertränkt hatte, ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht neuerlich zu 20 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Er legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig. Der Täter war bereits im vergangenen Dezember von einem Schwurgericht des Mordes schuldig erkannt und zu 20 Jahren im Maßnahmevollzug verurteilt worden. Während der Schuldspruch in Rechtskraft erwuchs, hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil hinsichtlich der Einweisung wegen Feststellungsmängeln auf.

Nun musste ein neu zusammengesetztes Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig) klären, welche Straftaten von dem laut psychiatrischem Gutachten mit einer kombinierten Persönlichkeitsstörung behafteten Mann konkret zu erwarten wären, falls es zu keiner Einweisung käme. Zu diesem Zweck wurde ein neues psychiatrisches Gutachten eingeholt, das die Gefährlichkeitsprognose präzisierte.

Bei neuer Freundin neues Verbrechen zu erwarten

Wie die psychiatrische Sachverständige Gabriela Wörgötter darlegte, muss befürchtet werden, dass der 21-Jährige neuerlich ein Verbrechen begeht, sollte er in Zukunft wieder eine Freundin finden und diese sich von ihm trennen. Mit seiner vorangegangenen, erst 14 Jahre alten Partnerin sei der junge Mann "symbiotisch verschmolzen". Als ihm das Mädchen den Laufpass gab, habe er dies als "existenzielle Bedrohung und Zerrüttung des inneren Gefüges" empfunden. Zum Mord an seinem Nachfolger an deren Seite sei es infolge eines "tiefen Vernichtungsaffekts" gekommen.

Ohne entsprechende Behandlung und jahrelange Therapie rechnete Wörgötter mit "äquivalenten Tathandlungen", sollte der 21-Jährige nach seiner Entlassung wieder eine Beziehung eingehen und diese in die Brüche gehen. Sie empfahl daher, den jungen Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, wo er - sollte sich seine Störung bis dahin nicht behoben haben - auch nach Verbüßung der über ihn verhängten Freiheitsstrafe weiter unbefristet angehalten werden kann.

Sehr kurze Beratungszeit

Die Geschworenen bestätigten nach diesen Ausführungen das Ersturteil in vollem Umfang, wobei sie dafür eine nur sehr kurze Beratungszeit benötigten. Der 21-Jährige hatte am 1. Mai 2011 zufällig seine Ex-Freundin in Begleitung ihres neuen Partners, des Elektronik-Verkäufers Michael F., getroffen. Er fuhr daraufhin zurück in seine Wohnung, zog sich eine schwarze Hose, schwarze Sportschuhe und eine ebenfalls schwarze Pelzjacke an, steckte eine Gaspistole ein und begab sich vor die Wohnung der jungen Frau, wo er die beiden vermutete. Von einer Parkbank aus beobachtete er stundenlang das Fenster seiner Ex-Freundin.

Gegen 23.00 Uhr verließ Michael F. die Frau. Als er sein Auto aufsperren wollte, trat der 21-Jährige von hinten an ihn heran, wobei der 25 Jahre alte Verkäufer die im Hosenbund steckende Gaspistole wahrnahm. Der Bewaffnete zwang ihn, ins Auto zu steigen, setzte sich selbst in den Fonds und forderte Michael F. auf, zum Alberner Hafen zu fahren.

Mit Gaspistole in Kopf geschossen

Dort angelangt, musste Michael F. aussteigen. Der 21-Jährige dirigierte ihn gegen Mitternacht von der Straße weg in Richtung des dicht bewaldeten Donauuferbereichs, wo es zu diesem Zeitpunkt stockdunkel war. Zudem war der 25-Jährige von Geburt an gehbehindert. Als er zu flüchten versuchte, schlug ihm der Täter die Gaspistole auf den Kopf. Michael F. stürzte zu Boden und begann um Hilfe zu schreien.

Da es dem Angreifer nicht gelang, ihm den Mund zuzuhalten, würgte er ihn. Doch der 25-Jährige konnte sich aus diesem Griff befreien, worauf ihm sein Gegner aus einer Entfernung von maximal 20 Zentimetern mehrmals mit der Gaspistole in den Kopf schoss.

Stein auf Kopf fallen gelassen, dann ertränkt  

"Er hat weiter herumgeschrien und geweint. Ich wollte, dass er aufhört", hatte der 21-Jährige in der ersten Verhandlung erklärt, weshalb er danach einen schweren Stein holte, den er aus Brusthöhe auf den Kopf des stöhnenden Opfers fallen ließ. Michael F. war immer noch am Leben, worauf ihn der 21-Jährige an den Beinen die Uferböschung hinab und ins Wasser zerrte.

Minutenlang tauchte er den Kopf unter Wasser, wobei es dem Schwerverletzten gelang, noch einmal aufzutauchen, ehe er keine Lebenszeichen mehr von sich gab. Die Leiche wurde erst am 16. Mai 2011 in Bratislava angeschwemmt.