Das Urteil - Schuldspruch wegen Mordes und 18 Jahre Haft - über einen 26-jährigen Oberösterreicher im Landesgericht Steyr - wird bekämpft. Der Staatsanwalt legte Berufung gegen die Strafhöhe ein, sie ist ihm zu gering. Der Verteidiger berief ebenfalls, sie ist ihm zu hoch. Obendrein kündigte er Nichtigkeitsbeschwerde an.
Das Urteil - - über einen 26-jährigen Oberösterreicher im Landesgericht Steyr - wird bekämpft. Der Staatsanwalt legte Berufung gegen die Strafhöhe ein, sie ist ihm zu gering. Der Verteidiger berief ebenfalls, sie ist ihm zu hoch. Obendrein kündigte er Nichtigkeitsbeschwerde an.
Der Angeklagte . Im Prozess am vergangenen Montag fällten die Geschworenen ihren Schuldspruch einstimmig. Mit sieben zu einer Stimme entschieden sie obendrein, dass der 26-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Sie folgten damit der Ansicht des Staatsanwalts, der eindeutig den Tatbestand des Mordes erfüllt sah und eine langjährige Haftstrafe gefordert hatte.
Der Verteidiger hielt hingegen bis zuletzt auch eine Rauschtat für möglich, auf die nur bis zu drei Jahre gestanden wären. Der Richter begründete das hohe Strafausmaß damit, dass die Tat besonders grausam gewesen sei. Mildernd wurden das Geständnis und der ordentliche Lebenswandel gewertet. Durch das Einlegen von Rechtsmitteln innerhalb der gesetzlichen Frist ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig, der Oberste Gerichtshof ist am Zug.