Österreich

Strafe für Todesschützen wurde herabgesetzt

Heute Redaktion
14.09.2021, 02:57

Die Strafe für einen tödlichen Kopfschuss in Regau (Bezirk Vöcklabruck) in Oberösterreich ist für den 31-jährigen Schützen herabgesetzt worden. Das Oberlandesgericht Linz hat in einer Berufungsverhandlung Mittwochnachmittag die ursprünglich unbedingt verhängten 24 Monate auf 18 verringert, davon sechs unbedingt.

(Bezirk Vöcklabruck) in Oberösterreich ist für den 31-jährigen Schützen herabgesetzt worden. Das Oberlandesgericht Linz hat in einer Berufungsverhandlung Mittwochnachmittag die ursprünglich unbedingt verhängten 24 Monate auf 18 verringert, davon sechs unbedingt.

Der 31-jährige Wohnungsbesitzer, das spätere Opfer (24) und ein Zeuge hatten sich am 27. November vergangenen Jahres gemeinsam in einem Raum aufgehalten und mit einer Pistole herumgeblödelt. Dabei war auch Alkohol im Spiel. Plötzlich fiel ein Schuss. Der 24-Jährige sackte zusammen. Der 31-Jährige alarmierte die Rettung. Für den jungen Mann, der einen Kopfschuss erlitten hatte, kam aber jede Hilfe zu spät. Reanimationsversuche blieben erfolglos.

Für die Polizei war anfangs unklar, ob sie es mit einem Unfall, einem Selbstmord oder einem Verbrechen zu tun hat. Zuletzt wurde der 31-Jährige aber wegen Mordverdachts festgenommen. Schmauchspuren überführten ihn als Schützen. Über ihn wurde zunächst U-Haft verhängt, aus der er später wieder freikam. Die Haft- und Rechtsschutzrichterin ging auf Basis der Ermittlungsergebnisse davon aus, dass kein Tatverdacht in Richtung Mord vorliege, sondern nur fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.

So lautete letztlich auch die Anklage gegen den Schützen im Prozess im Mai im Landesgericht Wels. Er verteidigte sich, es sei alles nur "ein blödes Spiel" gewesen. Er habe geglaubt, die Pistole sei ungeladen gewesen. Gegen das Strafausmaß legte er Berufung ein. Das Oberlandesgericht gab ihr nun statt.

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